Bundesrat reagiert Nur beschränkte Décharge für Post-Führung

SDA

11.6.2018 - 11:16

Post-Verwaltungsratspräsident Urs Schwaller äussert sich an einer Medienkonferenz in Bern über die Ergebnisse der Postauto-Affäre und den Rücktritt von Postchefin Susanne Ruoff.
Post-Verwaltungsratspräsident Urs Schwaller äussert sich an einer Medienkonferenz in Bern über die Ergebnisse der Postauto-Affäre und den Rücktritt von Postchefin Susanne Ruoff.
Source: Keystone/Peter Schneider

Der Bundesrat erteilt dem Verwaltungsrat der Post für das Geschäftsjahr 2017 keine vollumfängliche Décharge. Dies geschehe «aufgrund der festgestellten Unregelmässigkeiten beim Bezug von Subventionen durch PostAuto Schweiz AG», teilte er am Montag mit.

Unter Décharge versteht man in der Schweiz die Billigung der Geschäftstätigkeit eines Organs durch die dazu durch Gesetz oder Vertrag berufenen Aufsichtsgremien.

Die Billigung wird üblicherweise nachträglich für einen definierten Zeitraum ausgesprochen. Nach «innen» wirkt die Entlastung als Vertrauensbeweis und als Vertrauenskundgabe in die Zukunft. Nach «aussen» kann die Entlastung einen Verzicht auf Schadensersatz bewirken. Die Entlastung ist nicht einklagbar.

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