Kriminalität Opfer häuslicher Gewalt verlieren Aufenthaltsstatus nicht mehr

misc, sda

28.2.2024 - 11:11

Niemand soll die Schweiz verlassen müssen, nur weil er oder sie nicht mehr mit einer gewalttätigen Person zusammenleben will. (Symbolbild)
Niemand soll die Schweiz verlassen müssen, nur weil er oder sie nicht mehr mit einer gewalttätigen Person zusammenleben will. (Symbolbild)
Keystone

Das Parlament schützt ausländische Opfer häuslicher Gewalt besser. Wer eine gewalttätige Beziehung verlässt, gilt künftig als Härtefall und verliert seinen Aufenthaltsstatus nicht mehr.

Keystone-SDA, misc, sda

Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 32 zu 8 Stimmen. Der Nationalrat hatte die Vorlage bereits in der Wintersession gutgeheissen. Wegen zweier Differenzen muss er sich nun nochmals mit der Sache befassen.

Nach heutiger Rechtslage droht Gewaltopfern mit Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung respektive vorläufig Aufgenommenen bei einer Auflösung der Ehe der Verlust der Aufenthaltspapiere. Mit einer Reihe von Änderungen im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) will das Parlament dies ändern.

Strittig ist zwischen den Räten unter anderem ein Absatz, der eine Ausnahme von den Integrationskriterien in Fällen vorsieht, in welchen das Aufenthaltsrecht eines Opfers häuslicher Gewalt verlängert wird. Der Ständerat möchte die Bestimmung streichen.