Bern
Mehr als zwei Drittel der Rechnungen von AHV und IV werden auf Papier verarbeitet. Die Digitalisierung indessen könnte zu Einsparungen von drei Millionen Franken führen. Das moniert die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK).
Die zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) verarbeitet jährlich knapp 1,6 Millionen Rechnungen für individuelle Leistungen der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV).
Dabei geht es um Kosten von medizinische Massnahmen, beruflichen Ausbildungen, Hilfsmitteln oder Transporten in einem Umfang von rund 2,2 Milliarden Franken. Was bezahlt werden muss, definiert das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
IT-Lösung vorhanden
Rund 70 Prozent dieser Rechnungen gehen bei der Ausgleichskasse per Post und auf Papier ein. Sie stammen von der IV. Eine erste Kontrolle nehmen die 27 IV-Stellen vor. Die IV-Vollzugsorgane haben keine elektronischen Werkzeuge für eine automatische Verarbeitung. Sie schicken die Rechnungen an die ZAS, die prüft, ob alles korrekt ist.
Da sie das bei den Papierrechnungen von Hand tun muss, ist der Vorgang langsam und teuer - obwohl die Ausgleichsstelle über eine IT-Lösung verfügt, moniert die Finanzkontrolle.
Papierrechnung kostet fünf Franken
Diesen Doppelspurigkeiten möchte die Finanzkontrolle einen Riegel schieben. Dass zwei Verarbeitungswege nebeneinander existieren - einer für Papier und einer für elektronische Rechnungen - sei nicht effizient. Allein bei der ZAS koste die Behandlung einer Papierrechnung im Schnitt fünf Franken.
Nun gehörte die ZAS zu den ersten Anwendern der Applikation SUMEX. Diese besitzt dieselben Grundfunktionen wie die der Suva. Bei der Suva laufen die Rechnungen automatisch.
Das System der ZAS wurde nach Angaben der Finanzkontrolle auf die Bedürfnisse der Stelle angepasst und von dieser allein betrieben. Ab 2010 kam es zu Stabilitätsproblemen, und 2014 war die ZAS nicht mehr in der Lage, die regelmässigen Updates auszuführen. Sie geriet ins Hintertreffen. Derzeit ist eine Anpassung im Gang.
Durcheinander bei der Informatik
Die Finanzkontrolle stellte fest, dass bei SUMEX die Zuständigkeiten zwischen BSV, ZAS und IV-Stellen unklar sind. Das BSV kenne die betrieblichen Abläufe nicht. Die ZAS ihrerseits habe keine gesetzliche Kompetenz, sich bei der Weiterentwicklung von SUMEX durchzusetzen.
Die EFK hat eine Vielzahl von Arbeitsgruppen vorgefunden. Eine Gesamtsicht und eine ausreichende Strategie für die Weiterentwicklung des Systems hat sie hingegen nicht gefunden. Die aktuelle Aufgabenverteilung verhindere schnelle Entscheidungen für eine effizientere Rechnungsverarbeitung, stellt die EFK fest.
Die Kontrollinstanz empfiehlt den IV-Stellen einen automatischen Prozess, welcher den heutigen Standards entspricht. Dazu brauche es geklärte Zuständigkeiten und eine angemessene Nutzung von SUMEX.
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