Politik Parlament verlängert Frist zur Meldung von Baumängeln

gg, sda

12.9.2024 - 09:30

Das Parlament will die Rügefrist bei Baumängeln verlängern. Für Werk- und Grundstückkaufverträge sieht es neu eine Frist von sechzig Tagen vor. (Themenbild)
Das Parlament will die Rügefrist bei Baumängeln verlängern. Für Werk- und Grundstückkaufverträge sieht es neu eine Frist von sechzig Tagen vor. (Themenbild)
Keystone

Wer ein Haus kauft oder neu baut, soll künftig länger Zeit haben, Baumängel zu melden. Die Räte haben sich in weiten Teilen auf eine Revision des Kauf- und Werkvertragsrechts geeinigt. Der Nationalrat spurte am Donnerstag auf den Weg von Bundesrat und Ständerat ein.

Die Regierung brachte nach divergierenden Wünschen in der Vernehmlassung einen «mehrheitsfähigen Kompromissvorschlag» ein, wie sie im Oktober 2022 schrieb. Der Bundesrat will die Rügefrist verlängern. Für Werk- und Grundstückkaufverträge sieht er neu eine Frist von sechzig Tagen vor.

Der Ständerat bestätigte diesen Vorschlag in der Sommersession im Grundsatz. Anders als bei seiner ersten Beratung und entgegen der Mehrheitsmeinung seiner Rechtskommission (RK-N) ist nun auch der Nationalrat damit einverstanden.

Damit verbleiben nur noch kleinere Differenzen zwischen den Räten. Der Nationalrat verankerte beispielsweise im Gesetz, dass die Vereinbarung kürzerer Fristen unwirksam sein soll. Das muss der Ständerat noch bestätigen.

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