Lücke im Jugendstrafgesetz geschlossen Parlament will junge Mörder*innen verwahren können

su, sda

28.2.2024 - 18:36

Jugendliche Mörderinnen und Mörder können in der Schweiz künftig verwahrt werden. Das hat das Parlament entschieden.
Jugendliche Mörderinnen und Mörder können in der Schweiz künftig verwahrt werden. Das hat das Parlament entschieden.
Symbolbild: Keystone

Wer im Jugendalter einen Mord begangen hat, kann in der Schweiz künftig verwahrt werden. Das Parlament will mit dieser neuen Bestimmung eine Lücke im Jugendstrafgesetz schliessen.

Keystone-SDA, su, sda

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  • Jugendliche Mörderinnen und Mörder können in der Schweiz künftig verwahrt werden.
  • Nach dem Ständerat hiess am Mittwoch auch der Nationalrat die Anpassungen im Jugendstrafgesetz grundsätzlich gut.
  • Verwahrt werden können sollen junge Menschen, die als Minderjährige und nach ihrem 16. Geburtstag einen Mord begangen haben.

«Es braucht eine Handhabe für Jugendliche, die mit extrem schwerer Gewalt auffallen», sagte Gerichtspsychiater Frank Urbaniok diese Woche zu den Tamedia-Titeln. Der Forensik-Experte sprach sich deshalb dafür aus, dass auch Minderjährige verwahrt werden können.

Nach dem Ständerat hiess am Mittwoch auch der Nationalrat die Anpassungen im Jugendstrafgesetz grundsätzlich gut, mit 130 zu 61 Stimmen, gegen den Willen von SP und Grünen.

12 jugendliche Möder*innen verurteilt

Verwahrt werden können sollen junge Menschen, die als Minderjährige und nach ihrem 16. Geburtstag einen Mord begangen haben. Bei ihnen muss am Ende der jugendstrafrechtlichen Sanktion die ernsthafte Gefahr bestehen, dass sie eine weitere solche Straftat begehen.

Verwahrt werden sollen also nicht 16- oder 17-Jährige, sondern junge Mörder nach Vollendung des 18. Lebensjahrs im Anschluss an die jugendstrafrechtliche Sanktion. Von 2010 bis 2020 wurden laut Bundesrat zwölf Jugendliche in der Schweiz wegen Mordes verurteilt. Für einzelne von ihnen habe nach dem Vollzug eine fürsorgerische Unterbringung beantragt werden müssen.

Keine Zukunftsperspektive

Das Jugendstrafrecht konzentriere sich heute auf erzieherische und therapeutische Massnahmen, habe sich bewährt und böte Hoffnung auf Wiedereingliederung, sagte Florence Brenzikofer (Grüne/BL). Die Verwahrung sei für junge Straftäter nicht geeignet.

Weil das Gehirn von unter 25-Jährigen noch in Entwicklung sei, seien Vorhersagen über deren künftige Gefährlichkeit kaum oder gar nicht möglich, fügte Raphaël Mahaim (Grüne/VD) hinzu. Wer als junger Mensch verwahrt werde, habe keinerlei Zukunftsperspektive. Eine solche Massnahme sei unmenschlich, sagte Christian Dandrès (SP/GE).

«Egal wie alt jemand ist, es geht nicht um eine Bagatelle, sondern um Mord», widersprach Patricia von Falkenstein (LDP/BS). Der Schutz der Gesellschaft vor gefährlichen Tätern und Täterinnen gehe dem Schutz der Täter vor, sagte Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS). «Die Verwahrung ist das allerletzte und schärfste Mittel.»

Nicht mehr unbegleitet in Urlaub

Auch Verwahrte gemäss dem Erwachsenenstrafrecht beschäftigten den Rat. Er beschloss wie schon der Ständerat, dass im geschlossenen Vollzug Verwahrte und Personen, die vor der Verwahrung eine Freiheitsstrafe absitzen, nur von Sicherheitspersonal begleitet in den Urlaub dürfen. Im offenen Vollzug sind unbegleitete Urlaube aber möglich.

Auf Antrag von SVP und Mitte erweiterte der Nationalrat die Voraussetzungen für Verwahrungen. Diese sollen auch ausgesprochen werden für Personen, die zum zweiten Mal einen Mord, eine vorsätzliche Tötung oder eine Vergewaltigung begangen haben.

Eine Wiederholungstat rechtfertige diesen Schutz vor den gefährlichsten Tätern, sagte Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) namens der Minderheit. Der Antrag wurde mit knapp angenommen, mit 93 zu 91 Stimmen und bei zwei Enthaltungen.

Umstritten ist der Vorschlag, die jährliche Überprüfung einer Verwahrung von Straftätern nur noch alle drei Jahre vorzusehen, wenn die bedingte Entlassung zuvor dreimal in Folge abgelehnt wurde. Der Nationalrat und der Bundesrat möchten das so handhaben, der Ständerat hingegen bei der jährlichen Überprüfung bleiben.

Die Vorlage geht nun wieder an den Ständerat.