Eine Mehrheit des Parlaments möchte die Regeln für die Mietzinsberechnung den heutigen Gegebenheiten anpassen. Mit einer Motion wollte der Ständerat eine Auslegeordnung ermöglichen. Mit dem Vorgehen ist aber der Nationalrat nicht einverstanden.
Er lehnte die Motion am Donnerstag mit 102 zu 82 Stimmen ab. Die Mehrheit der grossen Kammer ist überzeugt, dass eine umfassende Überarbeitung, wie sie der Ständerat verlangte, politisch chancenlos wäre. Es brauche punktuelle Verbesserungen hiess. Solche sind im Nationalrat mit mehreren parlamentarischen Initiativen angeregt worden. Zwei davon sind inzwischen angenommen worden.
Mit einer verlangt Hauseigentümer-Präsident Hans Egloff (SVP/ZH), dass Mietzinse nur dann als missbräuchlich angefochten werden können, wenn sich der Mieter wegen einer Notlage zum Vertragsschluss gezwungen sah. Die andere Initiative will die Kriterien für orts- und quartierübliche Mietzinse im Gesetz festlegen.
Höhere Renditen
Drei weitere Initiativen lehnte die Ständeratskommission ab. Statt an einzelnen Stellschrauben zu drehen, wollte sie den Bundesrat mit der Motion mit einer umfassenden Überprüfung der Mietzinsregeln beauftragen. Der Nationalrat hat nun allerdings an diesen Initiativen festgehalten.
Jene von Olivier Feller (FDP/VD), Generalsekretär des Westschweizer Hauseigentümerverbands, verlangt eine neue Berechnungsmethode der zulässigen Rendite. Die heutigen Regeln seien vom Bundesgericht gemacht worden, sagte Feller. Das sei aber Aufgabe des Gesetzgebers.
Feller hat jedoch auch inhaltliche Vorbehalte. Heute darf die Rendite 0,5 über den durchschnittlichen Hypothekarzinsen liegen. Zum Zeitpunkt des Bundesgerichtsurteils lag das Zinsniveau bei 5,5 Prozent. Neu soll eine Eigenkapitalrendite von bis zu 2 Prozent über dem Referenzzinssatz zulässig sein. Aktuell wären damit 3,5 Prozent erlaubt.
Festgehalten hat der Nationalrat auch an zwei Initiativen von Nationalrat Philippe Nantermod (FDP/VS). Mit diesen soll die Anfechtbarkeit von missbräuchlichem Anfangsmietzins und übersetztem Mietertrag auf Märkte mit Wohnungsmangel eingeschränkt werden. Wenn Wohnungsüberschuss herrsche, seien die Mieter nicht unbedingt die Partei, die geschützt werden müsse, erklärte Nantermod.
«Kriegserklärung»
Die Reaktionen der Linken gaben einen Vorgeschmack auf die kommende Auseinandersetzung. Die Rede war von sozialen Spannungen. Beat Jans (SP/BS) warnte vor einem drohenden «politischen Krieg». Es drohe die Verschlechterungen des Mieterschutzes und die Optimierung der Renditen, sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH).
In einer Stellungnahme des Mieterverbands ist von einer «Kriegserklärung gegen die Mieterinnen und Mieter» die Rede. Deren ohnehin unzureichenden Rechte dürften nicht weiter eingeschränkt werden. Der Verband droht auch bereits mit dem Referendum.
Ob es überhaupt soweit kommt, scheint bei der heutigen Ausgangslage fraglich. Die Ständeratskommission hatte die parlamentarischen Initiativen von Feller und Nantermod nahezu einstimmig zur Ablehnung empfohlen. Falls es in der kleinen Kammer nicht zu einem Meinungsumschwung kommt, werden beide Vorstösse scheitern. Eine Mietrechtsrevision würde sich damit auf Egloffs Anliegen beschränken.
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