LitteringWirfst du eine Zigarette weg, sollst du bis 300 Franken Busse bezahlen
SDA/lmy
3.11.2021 - 10:18
Die Bussen soll es auch für kleine Mengen an Abfall wie Verpackungen oder Zigarettenstummel geben.
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Littering soll in der ganzen Schweiz einheitlich bestraft werden. Die Umweltkommission des Nationalrats verspricht sich davon eine abschreckende Wirkung.
3.11.2021 - 10:18
SDA/lmy
Möglichst wenig Abfälle – und wenn, dann weniger Abfallverbrennung und mehr Abfallverwertung: Mit diesem Credo hat die zuständige Nationalratskommission eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Eine Massnahme davon ist eine nationale Busse gegen Littering.
Für Bastien Girod (Grüne/ZH), Präsident der Umweltkommission des Nationalrats (Urek-N), war es am Dienstag ein «später, aber wichtiger Erfolg für die Volksinitiative ‹Grüne Wirtschaft›». Gut fünf Jahre nach dem deutlichen Nein von Volk und Ständen steht nun eine neue Vorlage für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft bereit.
Die von der Urek-N vorgeschlagenen Änderungen des Umweltschutzgesetzes orientieren sich teilweise an der damaligen Initiative, teilweise an dem schliesslich vom Parlament verworfenen Gegenvorschlag des Bundesrats dazu. Die Vorlage vereint zusätzlich zahlreiche parlamentarische Vorstösse, die in den vergangenen Jahren eingereicht worden sind.
Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG), der die Vernehmlassungsvorlage als Präsident einer Urek-Subkommission mit erarbeitet hat, sprach vor den Medien in Bern von «kleinen Veränderungen im Gesetz, die Grosses bewirken können». Die Busse solle abschreckend sein, sagte Jauslin SRF: «An einem Montagmorgen an einem Bahnhof in der Schweiz ist es katastrophal, wie das aussieht.»
Es könne nicht sein, dass die Bevölkerung für diese Umweltsünden bezahlen müsse, so Jauslin. Die Entsorgung kostet jährlich gegen 200 Millionen Franken.
Wegwerfbusse von bis zu 300 Franken
Insgesamt geht es um die Stärkung der sogenannten Schweizer Kreislaufwirtschaft. Das heisst – verkürzt gesagt –, dass künftig Produkte und Waren mehr geteilt, wiederverwertet, repariert oder wiederaufbereitet statt weggeschmissen und verbrannt beziehungsweise deponiert werden sollen. Bereits bei der Konzeption eines Produkts soll zudem an Reduktion, Wiederverwendung und Reparatur gedacht werden.
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Ziel ist eine Senkung des Ressourcenverbrauchs. Die gesetzlichen Grundlagen sollen dahingehend angepasst werden. «Wir wollen weg von einer Wegwerfgesellschaft», sagte Jauslin. Der Vorentwurf wurde in der Kommission mit 18 zu 7 Stimmen deutlich gutgeheissen.
Teil der Vorlage ist eine Busse gegen Littering, wie sie bereits verschiedene Kantone kennen. Für eine solche Busse gäbe es «viel mehr Akzeptanz», wenn sie flächendeckend eingeführt würde, sagte Girod. «Wir wollen einen Beitrag leisten zur sauberen Schweiz.»
«Wir wollen weg von einer Wegwerfgesellschaft.»
Matthias Samuel Jauslin
FDP-Nationalrat aus dem Aargau
Konkret soll künftig mit Bussen bis zu 300 Franken bestraft werden, «wer widerrechtlich vorsätzlich oder fahrlässig kleine Mengen von Abfällen wegwirft oder liegenlässt», heisst es im Gesetzesvorentwurf. Dabei geht es beispielsweise um Verpackungen oder Zigarettenstummel. Für Grossanlässe sollen Kantone Ausnahmen vom Littering-Verbot vorsehen können.
Gegen diese neuen Regelungen auf nationaler Ebene wehrten sich in der Urek-N nur Vertreter*innen der SVP. Mike Egger (SVP/SG) plädierte im SRF für Aufklärung: «Wir müssen den Menschen verständlich aufzeigen, warum Littering zu wirklichen Problemen führen kann und was für Auswirkungen auch auf die Tierwelt bestehen können.»
Onlinehändler in der Pflicht
Eine weitere vorgeschlagene Massnahme ist die Liberalisierung der Abfallsammlung. Künftig sollen freiwillige Anbieter aus der Privatwirtschaft ohne Konzession der Gemeinde Wertstoffe von privaten Haushalten sammeln können. Die Voraussetzung dafür sei, dass die stoffliche Verwertung Vorrang habe und diese Abfälle nicht einfach verbrannt würden, sagte Jauslin.
Neu sollen ausländische Online-Versandhandelsunternehmen zudem die vorgezogene Entsorgungsgebühr oder einen vorgezogenen Recyclingbeitrag nicht mehr umgehen können. Sie sollen daher künftig explizit in den Kreis der Gebührenpflichtigen aufgenommen werden.
Weitere Bestimmungen sollen Anforderungen an die Gestaltung von Produkten und Verpackungen festlegen. Damit würden unter anderem die Voraussetzungen geschaffen, die Produkte länger nutzen zu können.
Ein weiterer Schwerpunkt stelle das ressourcenschonende Bauen dar. Mit der Verwendung umweltschonender, einschliesslich zurückgewonnener Baustoffe könne die graue Umweltbelastung von Gebäuden erheblich reduziert werden.
Lenkungsabgabe wird diskutiert
Alle Vorschläge zielen laut der Urek-N auf «eine enge und starke Zusammenarbeit mit der Wirtschaft» ab. So sollen die bewährten Branchenvereinbarungen und freiwillige Massnahmen von Unternehmen gestärkt werden.
Nun geht der Vorentwurf bis zum 16. Februar 2022 in die Vernehmlassung. Danach ist wieder die Kommission am Zug. Voraussichtlich an der Herbstsession 2022 soll die Vorlage dann vom Nationalrat behandelt werden.
Neben der Vorlage will die Urek-N den Bundesrat damit beauftragen, eine Lenkungsabgabe für die Deponierung von Bauabfällen zu prüfen. Das entsprechende Postulat wird als nächstes vom Nationalrat behandelt.
Aus Sicht der Kommission könnte eine Lenkungsabgabe lohnenswert sein, um das Recycling von Baustoffen voranzubringen. Die Kommission integriert die Idee aber nicht bereits in ihre aktuelle Gesetzesvorlage zur Kreislaufwirtschaft, sondern verlangt zunächst eine vertiefte Untersuchung.
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