CoronavirusParlament will Spitäler nach Ertragseinbussen nicht entschädigen
su, sda
21.9.2022 - 18:53
Während der Corona-Pandemie mussten auch Spitäler einen Gewinnrückgang hinnehmen. Das Parlament ist der Auffassung, der Bund müsse keine Entschädigung für die Zeit der Behandlungsverbote zahlen.
Keystone-SDA, su, sda
21.09.2022, 18:53
SDA / tchs
Nach Auffassung des Parlaments muss der Bund Spitäler für Ertragsausfälle wegen der während der Covid-19-Pandemie vom Bund angeordneten Behandlungsverbote nicht entschädigen. Der Nationalrat hat vier kantonale Initiativen mit klarem Mehr abgelehnt. Sie sind vom Tisch.
Im Frühjahr 2020, nachdem das neue Coronavirus in der Schweiz angekommen war, hatte der Bundesrat den Spitälern per Verordnung nicht dringende Eingriffe untersagt, damit Kapazitäten für die Behandlung von an Covid-19 Erkrankten frei blieben. Zu Beginn der Pandemie waren die Intensivstationen vielerorts stark gefordert.
Gewinnrückgang von 600 Millionen Franken
Die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Schaffhausen und Tessin verlangten mit ihren Standesinitiativen vom Bund, sich an den dadurch entstandenen Ertragsausfällen zu beteiligen. Tessin und Basel-Stadt forderten auch eine Bundesbeteiligung an den Kosten für die Bereitstellung von Spitalkapazitäten für Covid-19-Patienten.
Die Mehrheit der Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-N) hatte dem Rat ein Nein beantragt. Gemäss einer Studie von Swiss Economics im Auftrag des Bundes bewege sich der pandemiebedingte Gewinnrückgang der Allgemeinspitäler in der Grössenordnung von 600 Millionen Franken. Das seien weniger als 2,5 Prozent des Umsatzes.
Für den Gewinnrückgang seien eher Vorhalteleistungen der Spitäler als die Ausfälle wegen des vorübergehenden Verhandlungsverbots massgebend, hielt die Mehrheit fest. Die Bereitstellung von Behandlungskapazitäten sei Sache der Kantone. Der Bund habe zudem die Kosten der Pandemie überwiegend allein getragen.
Ständerat lehnte Standesinitiativen vergangenes Jahr ab
Eine Minderheit um Manuela Weichelt (Grüne/ZG) war der Ansicht, dass der Bund während der Pandemie verschiedentlich Unterstützung geleistet habe, etwa den Ortsverkehr, und das ohne Fahrverbote, wie Weichelt sagte. Er solle sich darum auch an den finanziellen Folgen der Behandlungsverbote beteiligen.
Der Ständerat hatte die vier Standesinitiativen Ende 2021 abgelehnt. Mit dem Nein des Nationalrates sind sie vom Tisch. Schon vor Einreichung der Standesinitiativen hatte der Bundesrat deren Forderung mehrfach abgelehnt. Er verwies dabei wie die Kommissionsmehrheit darauf, dass der Bund nicht zuständig sei.