Ausländerstimmrecht Passives Wahlrecht für Ausländer in Basel

SDA / tgab

3.6.2020 - 18:16

In Basel-Stadt sollen Ausländerinnen und Ausländer das aktive und erstmals in der Schweiz auch das passive Stimm- und Wahlrecht erhalten.
In Basel-Stadt sollen Ausländerinnen und Ausländer das aktive und erstmals in der Schweiz auch das passive Stimm- und Wahlrecht erhalten.
Source: KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT

Basel-Stadt soll als erster Kanton der Schweiz das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht für die ausländische Wohnbevölkerung einführen. Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch eine entsprechende SP-Motion an die Regierung überwiesen.

Erwachsene ohne Schweizer Bürgerrecht sollen künftig die Möglichkeit erhalten, sich an den lokalen demokratischen Prozessen zu beteiligen. Bedingung dafür ist, dass sie seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnen. Als erster Kanton in der Schweiz würde Basel-Stadt den Ausländerinnen und Ausländern auch das passive Wahlrecht, also eine Wählbarkeit, zugestehen.

Voraussetzung wäre eine C-Bewilligung und ein mindestens fünfjähriger Wohnsitz im Kanton. Bis heute kennen nur die Westschweizer Kantone Jura und Neuenburg und diverse Gemeinden in weiteren Kantonen ein Stimm- und lediglich aktives Wahlrecht für Nichtschweizer.

Gegen eine Weiterbearbeitung der Forderung sprachen sich die Sprecher der bürgerlichen und rechten Fraktionen aus. Sie bezeichneten eine Einbürgerung als den richtigen Weg zur politischen Mitsprache. Der Fraktionssprecher der SVP erinnerte zudem daran, dass die Basler Stimmbevölkerung 2010 eine entsprechende Volksinitiative wuchtig verworfen hatte.

Erneute Pionierrolle?

Die Befürworter aus den Reihen der SP und des Grünen Bündnisses bezeichneten es als höchste Zeit, die 35 Prozent der von der politischen Teilhabe ausgeschlossenen Bevölkerung einzubeziehen. Nachdem Basel-Stadt in den 1960er-Jahren bereits bei der Einführung des Frauenstimmrechts eine Pionierrolle gespielt habe, könne der Kanton nun erneut vorangehen.



Die Regierung war bereit, die Forderungen der Motion zu erfüllen und erhielt den entsprechenden Auftrag. Der Grosse Rat überwies sie mit 48 zu 45 Stimmen bei zwei Enthaltungen knapp an die Exekutive, die nun zwei Jahre Zeit hat, eine konkrete Vorlage auszuarbeiten.

Das letzte Wort in dieser Sache wird damit aber nicht gesprochen sein. Keiner der Räte zweifelte daran, dass gegen die Vorlage das Referendum ergriffen werden wird.

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