Unglück am Schreckhorn Ursache geklärt: PC-7 stürzte wegen Pilotenfehler ab

SDA/gbi

20.8.2019 - 08:26

PC-7 der Schweizer Luftwaffe: Ein Flugzeug dieses Typs ist 2017 am Schreckhorn abgestürzt. (Archivbild)
PC-7 der Schweizer Luftwaffe: Ein Flugzeug dieses Typs ist 2017 am Schreckhorn abgestürzt. (Archivbild)
Source: Keystone/Laurent Gillieron

Nun steht fest, weshalb ein PC-7 im September 2017 am Schreckhorn abgestürzt ist: Der Pilot flog trotz ungenügender Sichtverhältnisse nach den Regeln des Sichtflugs statt im Instrumentenflugverfahren.

Am 12. September 2017 kollidierte ein Pilatus PC-7 Turbo-Trainer der Schweizerischen Luftwaffe im Berner Oberland mit der westlichen Bergflanke des Schreckhorns. Der Pilot kam ums Leben, das Flugzeug wurde vollständig zerstört.

Die Militärjustiz legte am Dienstagmorgen ihren Untersuchungsbericht vor. Demnach war ein Pilotenfehler Grund für den Absturz. Es sei davon auszugehen, dass der Pilot während des ganzen Flugs bis zum Unfall nach Sichtflugregeln geflogen sei. Die Wetterbedingungen auf der Alpennordseite liessen zum Unfallzeitpunkt jedoch keinen reinen Sichtflug zu. Dort, wo dies nicht möglich war, hätte der Flug nach Instrumentenflug durchgeführt werden können. 

Der Pilot habe das falsche Verfahren gewählt – Sicht- statt Instrumentenflug – oder zumindest der Einsatzzentrale per Funk nie einen formell korrekten Wechsel gemeldet. «Somit stellt ein fliegerischer Aspekt die Unfallursache dar», schreibt die Militärjustiz.

Ein erfahrener Pilot

Der Pilot hätte im Rahmen eines Trainings von Payerne nach Locarno und wieder zurück fliegen sollen. Er sei als sehr erfahrener Militärpilot qualifiziert gewesen, wird im Bericht festgehalten. Der PC-7 hat keine eigenen Flugdatenschreiber, der Unfall musste deshalb über die Auswertung von Flugplänen und anhand von Datensätzen der Luftraumüberwachung rekonstruiert werden.

Weil der Pilot bei dem Absturz ums Leben kam, ist das Verfahren damit rechtskräftig abgeschlossen. Auf eine weitere militärstrafrechtliche Verfolgung wird verzichtet. Der Untersuchungsrichter regt allerdings an zu prüfen, ob erfahrene Piloten gezielt geschult werden sollen, um die Funkdisziplin aufzufrischen. Ferner sei der Einbau von elektronischen Positions- und Kollisionswarngeräten im PC-7 zu prüfen.

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