FreispruchPierre Maudets Luxusreise nach Abu Dhabi war doch keine Vorteilsnahme
smi/SDA
11.1.2022
Das Genfer Kantonsgericht spricht den früheren Staatsrat Pierre Maudet in zweiter Instanz von der Anklage der Vorteilsnahme frei. Grund für die Verurteilung war eine vom emiratischen Königshaus bezahlte Luxusreise.
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11.01.2022, 10:07
11.01.2022, 11:59
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Pierre Maudets fünftägige Luxusreise mit Besuch des Formel-1-Rennens in Abu Dhabi, finanziert vom emiratischen Königshaus, war keine Vorteilsnahme. So hat das Genfer Kantonsgericht als Zweitinstanz entschieden und spricht den ehemaligen Genfer Staatsrat von allen Anklagepunkten frei. Die NZZ beruft sich in ihrem Bericht auf einen Artikel von Léman Bleu und verweist darauf, dass noch keine Details zum Urteil bekannt seien.
Maudets Anwälte bestätigten am Dienstag diesen Bericht. Bevor sie weitere Kommentare abgäben, wollten sie zuerst das 90-seitige Urteil zur Kenntnis nehmen, teilten die Maudets Verteidiger der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage mit. Sie hatten während des Verfahrens immer wieder betont, dass man ihrem Mandanten alles vorwerfen könne, dass aber die rote Linie des Strafrechts in diesem Fall nie überschritten worden sei.
Die Berufungsverhandlung fand bereits Mitte vergangenen Oktober statt. Die beiden Parteien verzichteten auf eine öffentliche Verlesung des Urteils.
Die Staatsanwaltschaft hat nun noch die Möglichkeit, das Urteil in der Berufung beim Bundesgericht anzufechten. Sie hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten für den Ex-Staatsrat gefordert.
Pierre Maudet war ein aufstrebender Politiker, wurde mit 34 Jahren Genfer Stadtrat und 2018, inzwischen 40-jährig, Genfer Staatsrat. Ein Jahr zuvor war er bereits offizieller Bundesratskandidat der FDP und viele erwarteten, dass er früher oder später in die Landesregierung gewählt würde.
Doch weil er verschwiegen hatte, wer für seine Luxusreise bezahlt hatte, an der auch sein damaliger Stabschef teilnahm, verlor er mehr und mehr an Rückhalt. Die FDP schloss ihn 2020 aus der Partei aus. Maudet blieb als Parteiloser Staatsrat und verpasste 2021 die Wiederwahl.
Zum Abschluss der Berufungsverhandlung hatte Maudet eine Rückkehr in die Politik jedoch nicht ausgeschlossen. Er erklärte, dass er «dieser Reise aus juristischer Sicht ein Ende setzen» wolle. «Was die politische Reise angeht, so wird sie nicht im Gerichtssaal enden», sagte der Ex-Staatsrat vielsagend. Die nächsten kantonalen Wahlen in Genf finden 2023 statt.