BundesgerichtPolizei darf in eigener Regie Drogenschnelltests anordnen
SDA
7.12.2018 - 12:03
Die Polizei darf das: Ein Lenker, bei dem eine Urinprobe wegen des Verdachts des Cannabiskonsums nehmen liess, ist vor dem Bundesgericht mit einem Einspruch abgeblitzt.
Für die Durchführung eines Drogenschnelltests braucht es keine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft. Vielmehr kann die Polizei in eigener Kompetenz darüber entscheiden. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde eines Mannes abgewiesen.
Der Beschwerdeführer war im August 2016 in eine Polizeikontrolle geraten. Weil die Polizisten im Auto einen starken Marihuanageruch wahrnahmen und der Lenker nervös wirkte, sollte sich dieser einem Drogenschnelltest mittels Urinprobe unterziehen.
Der Mann weigerte sich jedoch. Aus diesem Grund verurteilte ihn das Regionalgericht Bern-Mittelland wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Für die Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit wurde er zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 90 Franken verurteilt.
Blässe genügt schon als Begründung
Das Berner Obergericht bestätigte diesen Entscheid. Und auch das Bundesgericht hat die Rügen des Mannes in einem am Freitag publizierten Urteil abgewiesen. Die Lausanner Richter halten in ihrem Leitentscheid fest, dass für die Anordnung eines Drogenschnelltests gewisse Anzeichen für eine beeinträchtigte Fahrfähigkeit vorliegen müssten.
Dafür genügten jedoch ein blasser Teint oder wässrige Augen. Im Gegensatz dazu darf ein Atemalkoholtest gemäss Bundesgericht ohne derartige Anzeichen durchgeführt werden. Letztlich gehe es jedoch darum, dass Personen, deren Fahrfähigkeit wegen Drogen- oder Medikamentenkonsums beeinträchtigt sei, gleich zu behandeln wie solche, die Alkohol getrunken haben und deshalb nicht mehr fahrfähig seien.
In seinem Urteil weist das Bundesgericht darauf hin, dass ein Schnelltest nur die Funktion eines Indikators habe. Er sei nicht geeignet, den medizinischen Zustand einer Person zum Zeitpunkt des Tests exakt zu bestimmen.
Gegen diese Hanfprodukte hat auch die Polizei nichts:
Multitalent statt Droge: Diese Hanfprodukte sollten Sie ausprobieren
Wer Hanf hört, der denkt meist nur an die berauschende Wirkung der Hanfpflanze. Doch wussten Sie, dass nicht jede Hanfpflanze auch berauschend wirkt? Und dass Hanf noch viel mehr sein kann als eine Droge? Wir verraten Ihnen, wo Hanf noch eingesetzt wird und wo Sie die Pflanze mal ausprobieren können – ganz ohne High.
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Hanfsamen finden Sie inzwischen in vielen Lebensmittelläden. Sie sind gerade für Veganer sehr gut geeignet, da sie eine hervorragende Proteinquelle sind. Aber auch geschmacklich machen sie etwas her: Gerade Salat oder Bowls ergänzen sie perfekt mit ihrem süsslich-nussigem Geschmack.
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Das ist aber noch lange nicht alles: Hanf begegnet uns in Schokolade. Auch dort sind Hanfsamen verarbeitet. Sogar manche Gelateria experimentiert schon mit den gesunden Samen herum und stellt Hanfglacé her.
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Dieser Tee hilft hervorragend gegen Schmerzen, und das liegt nicht an seiner berauschenden Wirkung. Denn in Hanfblütentee ist gar kein THC enthalten. Die getrockneten Blätter stammen von der Nutzhanfpflanze. Bei Migräne, Schlafstörungen oder Schmerzen hilft dieser Tee aber trotzdem schnell und wirksam.
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Spätestens jetzt mag der ein oder andere ins Staunen kommen: Denn Hanf ist ein wahres Multitalent. Aus der Nutzhanfpflanze können auch Fasern gewonnen werden. Die sind ausgesprochen stabil und werden beispielsweise bei Kleidung, Dämmmaterial oder Dichtungen verwendet.
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Hanf ist auch im Badezimmer eine gute Wahl. Denn in vielen Pflegeprodukten ist Hanf enthalten. Beispielsweise Hanfcreme oder Hanföl enthalten viele Fettsäuren und Antioxidantien.
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