PolizeieinsatzPolizeiaktion in Wettingen wird untersucht
SDA
20.5.2020 - 16:18
Die Aargauer Regierung lässt einen umstrittenen Polizeieinsatz gegen einen Aargauer Arzt in Wettingen am Ostersamstag untersuchen. Sie will eine ausserkantonale Expertenperson mit der Durchführung beauftragen, wie der Regierungsrat am Mittwoch mitteilte.
Zuvor hatte der Anwalt des beim Einsatz festgenommen, mutmasslich sich selbst gefährdenden Arztes eine solche Untersuchung verlangt. Wer die Untersuchung durchführen wird, ist noch nicht klar. Der Anwalt des Arztes hält in einem Antrag fest, dass beim Mann «zu keiner Zeit eine Selbst- und/oder Fremdgefährdung» vorgelegen habe.
Der 58-jährige Arzt aus Wettingen mit eigener Praxis und Tätigkeit beim Regionalen Führungsorgan (RFO) für Katastrophen, Notlagen und schwere Mangellagen wurde am 11. April von einer Sondereinheit der Aargauer Polizei festgenommen. Laut Angaben der Polizei hatte er Drohungen gegen Angehörige und Behörden verbreitet.
Die Beamten hatten den Verdacht, dass der Mann bewaffnet sein könnte. Er wurde in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. In sozialen Medien machte er vor seiner Festnahme wirre Aussagen zur Corona-Pandemie und zu 5G-Handyantennen. Bei der Staatsanwaltschaft Baden läuft eine Strafuntersuchung gegen den Mann. Mittlerweile ist er wieder auf freiem Fuss.
Der Polizeieinsatz und die Entscheidungswege im Hintergrund sollen gemäss Anwalt des Arztes untersucht werden. Von Interesse ist die Rolle des Aargauer Landammanns Markus Dieth (CVP), der in Wettingen wohnt und den Arzt kennt. Dieth hatte nach eigenen Angaben von einer Drittperson eine Meldung auf Selbst- oder Drittgefährdung erhalten. Er habe die Strafverfolgungsbehörden kontaktiert, um ihnen die Telefonnummer des Informanten mitzuteilen, sagte Dieth der «Aargauer Zeitung».
Damit habe er seine Meldepflicht erfüllt, die besage, dass Mitarbeiter des Kantons Verbrechen und schwere Vergehen, von denen sie in ihrer amtlichen Stellung Kenntnis erhalten, den Strafverfolgungsbehörden melden müssten. Bei der Befragung durch die Justizbehörden nannte Dieth den Namen des Anrufers nicht, wie aus einem Antrag des Anwalts hervorgeht.
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