Von Bundesgericht verurteilt Mann bedrängt Polizeiauto auf A1 in dichtem Verkehr und Regen

zis/SDA

4.6.2024 - 11:47

Die Polizei musste dem Mann ausweichen, weil er so dicht auffuhr. (Archivbild)
Die Polizei musste dem Mann ausweichen, weil er so dicht auffuhr. (Archivbild)
Keystone

Ein Tessiner Autofahrer fuhr einem Aargauer Polizeiauto so dicht auf, dass die Beamten ausweichen mussten. Deswegen wurde er nun verurteilt.

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  • 2018 fuhr ein Tessiner Autofahrer auf der A1 bei Schafisheim AG einem Polizeiauto dicht auf.
  • Die Beamten mussten sogar ausweichen.
  • Nun wurde der Mann vom Bundesgericht endgültig verurteilt.

Das Verfolgen eines mit Blaulicht und eingeschaltetem Martinshorn fahrenden Polizeiautos in geringem Abstand kommt einen Fahrzeuglenker teuer zu stehen. Das Bundesgericht hat dessen Verurteilung wegen Nötigung bestätigt.

Der Mann muss eine Busse von 4500 Franken bezahlen, und er wird mit einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 230 Franken bestraft, wie aus einem veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Der Autolenker heftete sich im Januar 2018 im Abstand von fünf bis zehn Metern hinter ein auf der Überholspur fahrendes Polizeiauto. Nach rund zwei Kilometern lenkte der Polizist seinen Wagen auf die rechte Spur und stellte Blaulicht und Martinshorn ab. Damit wollte er das Risiko eines Auffahrunfalls beheben. «Wegen des sehr geringen Abstands des Fahrzeugs hinter uns hätte die Gefahr einer Kollision bestanden», sagte er laut der «Aargauer Zeitung» vor Gericht.

Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung durch das Aargauer Obergericht wegen Nötigung. Es folgte der vorinstanzlichen Ansicht, wonach kein anderer Grund ersichtlich sei, weshalb der Polizist und seine Kollegin die Fahrspur hätten wechseln sollen – insbesondere, weil sie sich auf einer dringlichen Dienstfahrt befanden.

Bei Dunkelheit und Regen

Das Verhalten des Automobilisten sei klar als Nötigung und grobe Verletzung der Verkehrsregeln einzustufen. Die Zweifel des Beschwerdeführers an den Aussagen der Polizistin erachtete das Bundesgericht als nicht begründet.

Das Ganze hatte sich in Schafisheim AG auf der Autobahn A1 Richtung Bern abgespielt. Es war 18.30 Uhr, hatte dichten Verkehr und es regnete.