Schweiz - EU Präsident der Arbeitgeber verteidigt flankierende Massnahmen

SDA

4.2.2018 - 12:35

Stellt sich hinter die flankierenden Massnahmen: Arbeitgeber-Präsident Valentin Vogt. (Archivbild)
Stellt sich hinter die flankierenden Massnahmen: Arbeitgeber-Präsident Valentin Vogt. (Archivbild)
Source: Keystone/ANTHONY ANEX

Der Arbeitgeberverband weist die Kritik der SVP an den flankierenden Massnahmen zurück. Diese seien Teil der Verhandlungen bei der Einführung der Personenfreizügigkeit gewesen, betonte Verbandspräsident Valentin Vogt im Interview mit der "NZZ am Sonntag".

Die Arbeitgeber stünden nach wie vor hinter den flankierenden Massnahmen, machte Vogt deutlich. Die Bewertung der SVP bezeichnete er als sehr einseitig: "Man kann von 100 Punkten zwei herauspicken, diese negativ beleuchten und die anderen 98 Punkte weglassen."

Die SVP rede die Sozialpartnerschaft schlecht, weil sie die Personenfreizügigkeit kippen wolle. "Das Entscheidende aus meiner Sicht an den flankierenden Massnahmen ist, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden."

Die SVP-Initiative zur Kündigung der Freizügigkeit bezeichnete Vogt als Vorboten der nationalen Wahlen 2019. Er finde es begrüssenswert, dass das Volk über die Personenfreizügigkeit und damit über die bilateralen Verträge abstimmen könne.

Vogt sprach sich weiter für ein Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU aus. Für die Rechtssicherheit im Land sei das wichtig. Allerdings müsse man sich Zeit lassen bei den Verhandlungen, um eine möglichst gute Lösung zu finden. "Es bringt nichts, eine Vereinbarung zu treffen, die dann vor dem Volk durchfällt."

Ob das Rahmenabkommen noch dieses Jahr abgeschlossen werden kann, ist auch für SP-Ständerat Paul Rechsteiner (SG) offen. Das sagte der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes dem "SonntagsBlick". Klar ist für ihn, dass der Lohnschutz kein Bestandteil eines Rahmenabkommens sein darf.

"Die Arbeitsbedingungen in der Schweiz müssen geschützt werden", betonte Rechsteiner. "Der Lohnschutz ist nicht verhandelbar." Eine Personenfreizügigkeit ohne Lohnschutz könne fatale Folgen haben, wie sich in Grossbritannien mit der Brexit-Abstimmung gezeigt habe.

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