Gebühren Preisüberwacher soll Gebührenhöhe prüfen

SDA

11.5.2018 - 15:14

Erlässt der Bund neue Gebühren oder erhöht bestehende, soll Preisüberwacher Stefan Meierhans immer angehört werden. Der Bundesrat befürwortet eine entsprechende Motion. (Archivbild)
Erlässt der Bund neue Gebühren oder erhöht bestehende, soll Preisüberwacher Stefan Meierhans immer angehört werden. Der Bundesrat befürwortet eine entsprechende Motion. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Der Bund soll den Preisüberwacher in jedem Fall anhören müssen, wenn er neue Gebühren erlässt oder bestehende erhöht. Das will der Bundesrat. Er beantragt dem Parlament, eine Motion mit dieser Forderung anzunehmen.

CVP-Nationalrat Alois Gmür (SZ) will den Bundesrat beauftragen, die allgemeine Gebührenverordnung entsprechend anzupassen. Auf allen politischen Ebenen sei eine Tendenz zu steigenden Gebühren auszumachen, schreibt er in seinem Vorstoss.

Dabei sei unklar, in welchem Umfang das Kostendeckungsprinzip berücksichtigt werde. Der Bundesrat müsse sicherstellen, dass dieses eingehalten werde. Im Sinne einer Qualitätssicherung sei es sinnvoll, den Preisüberwacher einzubeziehen.

Frist zu kurz

Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, die Gebühren würden bereits heute nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben. Abweichungen seien nur in begründeten Einzelfällen möglich. Der Preisüberwacher könne im Rahmen der Ämterkonsultation kontrollieren, ob die Gebühren angemessen seien.

Allerdings erlaubten es die kurzen Fristen in der Ämterkonsultation dem Preisüberwacher in der Regel nicht, die Gebühren vertieft zu überprüfen, hält der Bundesrat fest. In wenigen Einzelfällen würden die Gebührenverordnungen zudem von einem Departement oder Bundesamt erlassen. Er erachte es deshalb als sinnvoll, die allgemeine Gebührenverordnung mit einer expliziten Anhörungspflicht zu ergänzen.

Durchschnittliche Kosten

Das Kostendeckungsprinzip besagt, dass der mit einer Gebühr erzielte Gesamtertrag die mit der Gebühr im Zusammenhang stehenden Gesamtkosten nicht übersteigen darf. Es verlangt aber keine Einzelkostendeckung. Die Gebührenhöhe kann sich beispielsweise aus der durchschnittlichen Höhe der anfallenden Kosten ergeben.

Gmür hatte sich bereits mit einer Interpellation erkundigt, ob das Prinzip bei Gebühren auf Bundesebene konsequent eingehalten werde. Er wies auf Untersuchungen der Eidgenössischen Finanzverwaltung hin. Diese zeigen, dass die Gebühren in Kantonen und Gemeinden teilweise über der Kostendeckung liegen, zum Beispiel bei den Strassenverkehrsämtern.

Insgesamt decken die Gebühren die Kosten für die Leistungen aber jeweils nicht. 2015 etwa waren lediglich 77 Prozent der Kosten durch Gebühren finanziert. Die Gebühren auf Bundesebene sind in diesem Gebührenindex nicht einbezogen.

Zurück zur Startseite