StrafrechtRaser dürfen wieder mit Geldstrafen sanktioniert werden
gg, sda
15.9.2021 - 10:49
Wer ein Raserdelikt begeht, muss künftig nicht mehr zwingend eine Freiheitsstrafe absitzen. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat die Mindeststrafe aufgehoben. Damit dürfen Raser wieder mit reinen Geldstrafen sanktioniert werden.
gg, sda
15.09.2021, 10:49
SDA
Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel mit 33 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung. Laut Beat Rieder (Mitte/VS), Präsident der Rechtskommission des Ständerats (RK-S), wird damit «ein Missgriff» der «Via sicura»-Vorlage rückgängig gemacht. Ein grösserer Ermessensspielraum für Richter sei notwendig, sagte Philippe Bauer (FDP/NE).
Eine Minderheit um Carlo Sommaruga (SP/GE) wollte die Mindestfreiheitsstrafe vorerst noch nicht aufheben, damit die Frage im Kontext der Revision des Strassenverkehrsgesetzes geprüft werden kann. Ein Vorpreschen des Parlaments sei nicht notwendig, hielt Hans Stöckli (SP/BE) fest. Die Vorlage zum Rasertatbestand sei bereits weit gediehen.
Der Raserartikel war in den vergangenen Jahren vor allem von bürgerlichen Kreisen kritisiert worden. Nationalrat Yves Nidegger (SVP/GE) wollte ihn ersatzlos streichen. Die grosse Kammer hob in der Sommersession jedoch lediglich die Mindestgrenze von einem Jahr Gefängnis auf und will auch wieder Geldstrafen ermöglichen. Dem folgte nun auch der Ständerat.
Geldstrafen nur bei Bagatelldelikten
Der Umgang mit sogenannten Raserdelikten ist Thema bei der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen. Diese soll sicherstellen, dass die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen. Hintergrund der Revision sind veränderte gesellschaftliche Wert- und Moralvorstellungen, die technische Entwicklung sowie internationale Vereinbarungen.
Einige Punkte dieser umfassenden Reform sind noch nicht geklärt. Es verbleibt eine Handvoll Differenzen. Dabei geht es unter anderem um den Umgang mit Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Geht es nach dem Ständerat, sollen Geldstrafen für Angriffe auf Personen von Polizei, Feuerwehr und Blaulicht-Organisationen nur noch bei Bagatelldelikten möglich sein. Der Nationalrat möchte den Gerichten die Option von Geldstrafen in jedem Fall ermöglichen.
Sexualstrafrecht ausgeklammert
Viel zu reden gab auch die Forderung nach einer Anpassung der bedingten Strafen. Heute gilt, dass Ersttäter und -täterinnen bei günstiger Prognose «in der Regel» zu einer bedingten Strafe verurteilt werden, wenn es das Strafmass zulässt. Der Nationalrat votierte dagegen, dass dies nur noch als «Möglichkeit» im Gesetz formuliert wird. Der Ständerat schloss sich diesem Entscheid nun an.
Bereits in der ersten Beratungsrunde hatten die Räte entschieden, dass die Mindeststrafe für schwere Körperverletzung von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben wird. Im Gesetz drin bleibt der Tatbestand der «Majestätsbeleidigung». Wer einen fremden Staat beleidigt, kann also weiterhin bestraft werden.
Die Vorlage geht nun ein zweites Mal an den Nationalrat. Betroffen bei der Harmonisierung der Strafrahmen sind rund vierzig Gesetze und Erlasse, nicht aber das Sexualstrafrecht. Dafür ist eine separate Vorlage vorgesehen. Diese kommt voraussichtlich im nächsten Jahr ins Parlament.
Stahlarbeiter protestieren in Emmenbrücke gegen Entlassungen
Mehrere hundert Mitarbeitende der Swiss-Steel-Tochterfirma Steeltec sowie Unterstützende haben am Samstag in Emmenbrücke LU gegen Entlassungen protestiert.
07.12.2024
Shoppen am Black Friday: «Wenn schon, dann online»
Alle Jahre wieder kommt … der Black Friday und führt zu kontroversen Diskussionen. Umweltschützer kritisieren den Konsumwahnsinn, Schnäppchenjäger fiebern Rabatten entgegen. Und die Schweizer*innen?
26.11.2024
Abtrünniges Nänikon muss bei Uster bleiben: «Wir sind Dörfler und nicht Städter»
Die Ortsteile Nänikon und Werrikon wollten die Abspaltung von Uster ZH prüfen lassen. Der Trennungswunsch bleibt vom Stimmvolk ungehört. Die Reaktionen nach der historischen Abstimmung.
25.11.2024
Stahlarbeiter protestieren in Emmenbrücke gegen Entlassungen
Shoppen am Black Friday: «Wenn schon, dann online»
Abtrünniges Nänikon muss bei Uster bleiben: «Wir sind Dörfler und nicht Städter»