Inländervorrang RAV halten sich nicht an Vermittlungspflicht

kru

11.6.2019

Der Inländervorrang soll Schweizer Arbeitsuchenden einen Vorsprung gewähren. (Symbolbild)
Der Inländervorrang soll Schweizer Arbeitsuchenden einen Vorsprung gewähren. (Symbolbild)
Keystone

Wegen des Inländervorrangs sind Arbeitsvermittlungszentren verpflichtet, Firmen passende Kandidaten für offene Stellen zu vermitteln, bevor diese die Stellen öffentlich ausschreiben. In mehreren Kantonen halten sich die Zentren aber nicht daran.

Hat eine Firma bei Jobs mit hoher Arbeitslosenquote eine Stelle offen, muss sie seit der Einführung des Inländervorrangs im Juli 2018 diese dem zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Erst nach Einhaltung einer fünftägigen Wartefrist darf die Firma die Stelle ausschreiben. Damit soll Schweizer Arbeitsuchenden ein Vorsprung auf ausländische Bewerber gewährt werden. Die RAV sollten den Arbeitgebern passende Kandidaten aus einer Datenbank von Stellensuchenden vermitteln. Doch wie der «Blick» berichtet, bleiben die RAV oft untätig.



In dem Bericht kommen zwei Arbeitgeber aus der Ostschweiz zu Wort, welche offene Stellen gemeldet, aber keine oder nur sehr wenige Rückmeldung von den zuständigen RAV bekommen haben. Sie beschweren sich über die fünftägige Wartefrist. Gerade auf dem Bau oder in der Gastronomie, wo Personal häufig schnell benötigt werde, schade diese Frist den Unternehmen.

Das Amt für Wirtschaft des Kantons St. Gallen spricht in einer Stellungnahme von einer Holschuld bei Stellensuchenden – aufgrund der Eigenverantwortung. Für das Staatssekretariat für Wirtschaft hingegen ist klar: «Die RAV übermitteln auch privaten Vermittlern passende Dossiers, wenn sie in der Funktion von Arbeitgebern offene Stellen melden».

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