Besserer Opferschutz Cybermobbing soll explizit im Strafrecht aufgeführt werden

jeko, sda

25.6.2021 - 16:00

Die Rechtskommission des Nationalrats findet, dass die Rechtsgrundlagen im Bereich Cybermobbing nicht ausreichen, um Opfer zu schützen. Das soll sich ändern.

Die Rechtskommission des Nationalrates fordert eine härtere Gangart.
Die Rechtskommission des Nationalrates fordert eine härtere Gangart.
KEYSTONE/Peter Klaunzer

Keystone-SDA, jeko, sda

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will einen neuen Straftatbestand einführen und Cybermobbing explizit im Strafrecht aufführen. Die Kommission hat einem entsprechenden Vorstoss mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Unter Cybermobbing versteht man die Belästigung, Bedrängung, Verleumdung oder Blossstellung von anderen Menschen über digitale Medien.

Die Rechtskommission des Nationalrats hat einer parlamentarischen Initiative, die einen neuen Straftatbestand Cybermobbing einführen will, mit 19 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen Folge gegeben. Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.

Eine Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Problematik des Cybermobbings an Bedeutung gewinne und die aktuellen Rechtsgrundlagen nicht ausreichten, um die Opfer wirksam zu schützen.

Bei Cybermobbing handle es sich um eine Vielzahl von Verhaltensweisen und Handlungen, die in ihrer Gesamtheit auf das Opfer einwirkten, heisst es zur Begründung. Die bestehenden Straftatbestände seien jedoch auf Einzelhandlungen ausgelegt.

Der Vorstoss geht an den Nationalrat.