Riesige Müll-Berge erwarten die Spezialisten.
Zigarettenstummel sind überall in der Küche verteilt.
Selbst die Spezialisten kriegen Brechreize.
Spezialisten reinigen vor Ort.
Riesige Müll-Berge erwarten die Spezialisten.
Zigarettenstummel sind überall in der Küche verteilt.
Selbst die Spezialisten kriegen Brechreize.
Spezialisten reinigen vor Ort.
Am Freitag wurde eine Messie-Wohnung in Baden AG entdeckt. Selbst Spezialisten kamen dabei an ihre Grenzen.
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
- Am Freitag wurde eine Messie-Wohnung in Baden AG entdeckt.
- Nun haben sich Spezialisten ans Aufräumen gemacht.
- Ein Blick ins Innere zeigt die schlimmen Zustände.
In der Region Baden wurde am vergangenen Freitag eine extrem vermüllte Wohnung entdeckt, die von einer Firma vermietet wurde, die dem Aargauer Grossrat Fabian Schoop gehört. Der Mieter lebte dort unter unzumutbaren Bedingungen.
Schon im April habe sich ein Gestank bemerkbar gemacht. Nun zeigt sich, wie zugemüllt die Wohnung wirklich war. «Ich bin bestürzt und auch traurig, dass es so etwas gibt», sagt Schoop gegenüber Tele M1.
Am Freitagmorgen sei plötzlich Wasser aus der Wohnung gelaufen. Der Hauswart habe dann gemerkt, dass das WC so verstopft war, dass das Wasser herauslief.
Keine rechtliche Grundlage?
Nun haben sich Spezialisten einer Räumungsfirma ans Aufräumen gemacht. Mitarbeiter, die die Wohnung in Schutzanzügen säuberten, bezeichneten den Zustand als besonders erschreckend. Selbst erfahrene Mitarbeiter reagierten teils mit Würgereiz auf den Anblick. «Am Anfang ist es schwierig, doch mit starkem Charakter geht es dann», so ein Mitarbeiter.
Der Mieter, ein Sozialhilfebezüger, wurde von der Polizei in ein betreutes Heim gebracht. Er hatte eine Beiständin des Kindes- und Erwachsenenschutzdienst Baden (KESD), habe ihr allerdings versichert, dass der Gestank nicht aus seiner Wohnung komme.
Der KESD habe daraufhin nichts mehr machen können, heisst es in einer Stellungnahme gegenüber Tele M1. «Bei Urteilsfähigkeit eines Klienten gibt es keine rechtliche Grundlage, die Wohnung der betroffenen Person durch die Beistandsperson zu betreten.»