Anpassung per 2023 Renten von AHV und IV steigen um 2,5 Prozent

su, sda

12.10.2022 - 11:45

Ab dem 1. Januar 2023 gibt es höhere Rentenbeiträge, um die Teuerung auszugleichen.
Ab dem 1. Januar 2023 gibt es höhere Rentenbeiträge, um die Teuerung auszugleichen.
Keystone

Das Leben wird teurer. Daher hebt der Bundesrat die AHV- und IV-Beiträge um mindestens 30 Franken pro Monat an, lässt aber den Zinssatz für die berufliche Vorsorge bei tiefen 1 Prozent. Die Gewerkschaften sind nicht einverstanden.

su, sda

Der Bundesrat setzt bei der Altersvorsorge an und hebt die Renten um 2,5 Prozent an, wie er am Mittwoch bekannt gab. Gleichtags beschloss er, den Zinssatz bei der beruflichen Vorsorge nicht anzupassen.

Konkret: Die AHV-Minimalrente wird um 30 Franken erhöht und beträgt neu 1225 Franken im Monat. Die Maximalrente steigt von 2390 auf 2450 Franken.

Die Mindestbeiträge der Selbstständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 503 auf 514 Franken pro Jahr erhöht. Der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV steigt von 958 auf 980 Franken.

Die Rentenerhöhung führt folglich bei AHV und IV zu Mehrkosten von rund 1,38 Milliarden Franken. Davon entfallen 1,2 Milliarden Franken auf die AHV, wovon rund ein Fünftel der Ausgaben zulasten des Bundes gehen.

Der Bundesrat prüft in der Regel alle zwei Jahre, ob die AHV/IV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden müssen. Dies ist im AHV-Gesetz so vorgesehen.

Auf dem Tisch liegt aber die Forderung nach einem vollständigen Teuerungsausgleich bei AHV- und IV-Renten sowie den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen. In National- und Ständerat sind dazu drei Motionen hängig. Auch wird eine tiefere Teuerungsschwelle für die vorzeitige Anpassung der Renten gefordert – derzeit liegt sie bei 4 Prozent.

Werden diese Vorstösse in der Wintersession verabschiedet, könnte das Gesetz in der Frühjahrssession dringlich verabschiedet werden, schreibt der Bundesrat. Die höheren Renten könnten dann rückwirkend auf den 1. Januar ausbezahlt werden.

Mischrechnung aus Teuerung und Lohnerhöhung

Wie kommt der Bundesrat auf eine Erhöhung um 2,5 Prozent? Dieser Wert ergibt sich aus der Entwicklung bei den Preisen und den Löhnen.

Im laufenden Jahr wird laut der Mitteilung des Bundesrates von einer Teuerung von 3 Prozent ausgegangen. Gleichzeitig rechnet er mit Lohnerhöhungen um 2 Prozent – daher der Mischindex von 2,5 Prozent. Die Teuerung werde damit beinahe vollständig ausgeglichen, so der Bundesrat. Letztmals wurden die Renten für das Jahr 2021 angepasst.

Gewerkschaften fürchten Altersarmut

Doch damit zeigten sich der Gewerkschaftsbund (SGB) und der Dachverband der Arbeitnehmenden (Travail.Suisse) nicht einverstanden. Dieses Berechnungssystem verfälsche das Resultat, schreiben sie in ihren Mitteilungen.

Die Teuerung habe in den vergangenen zwei Jahren die Lohnentwicklung überstiegen. Die Rentenanpassungen auf dieser Berechnungsgrundlage reichen daher nicht aus, um die Kaufkraft der AHV-Renten zu sichern, so wie es die Verfassung verlange. Vielen Rentnern und Rentnerinnen drohe deshalb Altersarmut.

Auf BVG-Guthaben gibt es nicht mehr Zinsen

Weiter beschloss der Bundesrat heute, dass die berufliche Vorsorge (BVG) nicht den aktuellen Entwicklungen angepasst werden müsse. Pensionskassen müssen Vorsorgeguthaben von Versicherten somit auch im kommenden Jahr zu mindestens 1 Prozent verzinsen.

Bereits Ende August hatte sich die eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge dafür ausgesprochen, den Satz beizubehalten.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist auch mit diesem Beschluss nicht einverstanden. Der «rekordtiefe Wert» sei jeweils mit den Negativzinsen begründet worden, schreibt der SGB in einer Stellungnahme. Doch nun habe die Zinswende eingesetzt, weshalb es unverständlich sei, dass die Regierung auf eine Erhöhung verzichte.

Der Bundesrat argumentierte, dass trotz der schwierigen Situation an den Märkten eine Beibehaltung des Mindestzinssatzes gerechtfertigt sei. Im kommenden Jahr soll dieser erneut überprüft werden.

Die Anpassung wirkt sich auf die 2. und 3. Säule aus

Die Anpassung wirkt sich dennoch auf die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) sowie die private Vorsorge aus. Bei der BVG wird der Koordinationsabzug von 25'095 auf 25'725 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21'510 auf 22'050 Franken.

Der maximale Steuerabzug im Rahmen der privaten Vorsorge (Säule 3a) beträgt neu 7056 Franken pro Jahr.

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