AltersvorsorgeRentenzuschläge sollen Ergänzungsleistungen nicht schmälern
SDA
6.5.2021 - 17:46
Die geplanten Zuschläge für Frauen, die als Erste von der geplanten Erhöhung des Rentenalters betroffen sind, sollen die Ergänzungsleistungen nicht beeinflussen. Das verlangt die zuständige Nationalratskommission.
Keystone-SDA, SDA
06.05.2021, 17:46
06.05.2021, 17:50
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Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) schloss ihre Beratungen zur AHV-Reform ab, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Dabei stellte sie klar, dass die Ausgleichsmassnahmen für die ersten von der geplanten Rentenaltererhöhung betroffenen Jahrgänge von Frauen zu keinen Einbussen bei den Ergänzungsleistungen führen dürften.
Insbesondere für Frauen mit tiefen Einkommen wären solche Kürzungen «nicht zielführend», heisst es in der Mitteilung. Einstimmig beantragt die SGK-N deshalb, im Ergänzungsleistungsgesetz (ELG) eine Bestimmung vorzusehen, wonach die Rentenverbesserungen für Frauen der Übergangsgeneration nicht an die Einnahmen im Zusammenhang mit der Berechnung von Ergänzungsleistungen angerechnet werden sollen. Dieser Grundsatz soll für alle zur Diskussion stehenden Kompensationsmodelle für Frauen der Übergangsgeneration gelten.
Mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission zudem, dass die Altersrente für jedes Einkommen mindestens gleich hoch sein soll wie diejenige für ein tieferes Einkommen nach der Rentenverbesserung. Damit sollen Schwelleneffekte vermieden werden.
In der Gesamtabstimmung nahm die Nationalratskommission die AHV-Vorlage mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Einstimmig stimmte sie der Zusatzfinanzierung über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte zu.
Die Vorlage wird in der Sommersession vom Nationalrat beraten. Lange Diskussionen sind vorprogrammiert: Es wurden Dutzende Minderheitsanträge eingereicht.
Mehrere Reformen gescheitert
Mit der AHV-Reform (AHV 21) soll die erste Säule saniert werden. Wegen des demografischen Wandels zeichnet sich seit längerem ein grosses Finanzierungsloch ab. Die Vorlage zielt auf eine Stabilisierung des Sozialwerks ab. Frühere Reformen waren an der Urne gescheitert – unter anderem wegen des Widerstands gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters.
Gemäss Modellrechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) entlastet das höhere Frauenrentenalter die AHV im Jahr 2030 um 1,4 Milliarden Franken. Die Gegner des höheren Rentenalters kritisieren, dass die Frauen mit längerer Arbeit 10 Milliarden Franken an die Stabilisierung der AHV beitragen würden.
Auch wenn die Reform im Parlament und beim Stimmvolk eine Mehrheit finden würde, sind die Probleme auf lange Sicht nicht gelöst. Die Nationalratskommission beschloss bei ihren Beratungen deshalb eine Motion, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, bis Ende 2026 eine nächste Reform zu Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 vorzulegen.