AHV-Zustupf Arme Rentner*innen sollen 100 Franken zusätzlich erhalten

aru

30.5.2023

Viele Menschen sind im Alter zufriedener.
Viele Menschen sind im Alter zufriedener.
Sebastian Gollnow/dpa

Wer von den Ergänzungsleistungen abhängig ist, soll einen Zustupf zur Rente erhalten. Das fordern die Mitte und die GLP. Hängig ist im Parlament auch noch die Initiative für eine 13. AHV-Rente.

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30.5.2023

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Eine Mehrheit des Parlaments ist gegen die Einführung einer 13. AHV-Rente in der Schweiz.
  • Ständerat Beat Rieder (Mitte) und Nationalrätin Melanie Mettler (GLP) schlagen vor, dass Rentner*innen unter dem Existenzminimum eine zusätzliche Rente erhalten sollten.
  • Dies, ohne dass die Ergänzungsleistungen gekürzt werden.

Eine Mehrheit des Parlaments ist dagegen, dass in der Schweiz eine 13. AHV-Rente ausgezahlt werden soll. Das Ansinnen einer entsprechenden Initiative würde 5 Milliarden Franken kosten. Aber ein Teil der Rentner*innen könnte dennoch einen Zustupf erhalten. Dann nämlich, wenn die Idee von Mitte-Ständerat Beat Rieder und GLP-Nationalrätin Melanie Mettler eine Mehrheit findet.

Die beiden finden, dass wer unter dem Existenzminimum lebt und somit Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat, eine 13. AHV-Rente erhalten sollte. «Mit unserer Lösung setzen wir die AHV-Gelder zielgerichtet für jene ein, die es nötig haben», sagt Rieder zum «Tages-Anzeiger».

Geht es nach den beiden Politikern, sollen die Renten bei den Geringverdienenden so angepasst werden, dass sie dereinst 8,3 Prozent mehr Rente monatlich erhalten, was einer 13. AHV-Rente entspricht.

Es soll kein Nullsummenspiel erfolgen

Dies würde für all jene gelten, die ein Jahreseinkommen von weniger als 37'000 Franken haben. Die heutige Minimalrente von 1225 Franken für Einzelpersonen würde um rund 100 Franken ansteigen. In den Genuss dieser Erhöhung würden alle kommen, die weniger als 17'000 Franken Rente beziehen. Total würde rund ein Viertel aller Rentner*innen dieses zusätzliche Geld erhalten.

Ein Grossteil dieser Personen bezieht heute Ergänzungsleistungen. Diese sollen aber nicht in die Berechnung mit einfliessen, weil sonst ein Nullsummenspiel entstehe, so die beiden Politiker. 

Wie viel kostet dies?

Laut Rieder und Mettler sollen die Ausgaben für diese Massnahme nicht mehr als eine Milliarde pro Jahr oder zwei Prozent der aktuellen Ausgaben der AHV betragen.

Am 6. Juni stimmt der Ständerat während der aktuell laufenden Sommersession über Rieders Vorstoss ab. Dort seien die Chancen intakt, da ihn Ständeratsmitglieder aus allen Parteien unterzeichnet haben.

Ist die Motion danach auch im Nationalrat erfolgreich, dürfte der Bundesrat sie mit der nächsten AHV-Reform in die Tat umsetzen. Das würde bis 2030 dauern, heisst es in dem Bericht.

Bundesrat sträubt sich

Der Bundesrat ist sowohl gegen den Vorstoss von Rieder und Mettler wie auch gegen die Initiative für eine 13. AHV-Rente für alle Rentenbezüger*innen. Er findet, dass die Ergänzungsleistungen ausreichen für jene, die mit der Rente allein nicht zurechtkommen.

Dies sind derzeit rund 344'000 Rentnerinnen und Rentner, die aktuell auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind.

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