Bund greift ein Roger Federer darf sein Bootshaus doch nicht bauen

dmu

16.10.2024

Blick auf die Baustelle des rund 16'000 Quadratmeter grossen Grundstücks der Federers in Kempraten, Rapperswil-Jona. Beim roten Baugespann soll ein Bootshaus entstehen.
Blick auf die Baustelle des rund 16'000 Quadratmeter grossen Grundstücks der Federers in Kempraten, Rapperswil-Jona. Beim roten Baugespann soll ein Bootshaus entstehen.
Archivbild: Keystone

Die Stadt Rapperswil-Jona und der Kanton St. Gallen haben Roger Federer ein Bootshaus bewilligt. Nun hat der Bund Beschwerde erhoben.

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  • Obwohl er bereits eine Bewilligung von Stadt und Kanton erhalten hat, darf Roger Federer sein Bootshaus nun vermutlich doch nicht bauen.
  • Der Grund: Das Bundesamt für Umwelt hat Behördenbeschwerde erhoben.
  • Die genauen Hintergründe sind bis anhin unklar.

Erst im September hatten die Stadt Rapperswil-Jona und der Kanton St. Gallen das geplante Bootshaus von Roger Federer trotz mehrerer Einsprachen bewilligt. Nun hat offenbar das Bundesamt für Umwelt (Bafu) bei Stadt und Kanton interveniert und Behördenbeschwerde erhoben, wie die «Linth-Zeitung» berichtet.

Demnach richte sich die Beschwerde gegen den Neubau eines Bootshauses mit Steg und Zufahrtsrinne sowie gegen den Rückbau der bestehenden Bootshaab. Der genaue Grund für die Behördenbeschwerde ist jedoch nicht bekannt. Sie richte sich jedoch nicht gegen das rechtliche Projekt, wie ein Bafu-Sprecher zur «Linth-Zeitung» sagt.

Weitere Information könne das Bafu aufgrund des laufenden Verfahrens nicht preisgeben. Auch Stadt und Kanton haben sich bis anhin nicht zur Beschwerde geäussert.

Hingegen zeigt sich Victor von Wartburg, Präsident des Vereins «Rives Publiques», zufrieden mit dem Entscheid des Bundesamtes: «Das ist für uns extrem erfreulich», sagt er zur «Linth-Zeitung». Sein Verein setzt sich bereits seit 2003 für den freien Zugang zu Ufern an Schweizer Seen ein.


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