Empfangsgebühren Haushalte sollen 2021 50 Franken zurückerhalten

SDA

27.11.2019

Die Rückzahlung der Mehrwertsteuer auf Empfangsgebühren soll 2021 erfolgen. (Symbolbild)
Die Rückzahlung der Mehrwertsteuer auf Empfangsgebühren soll 2021 erfolgen. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Der Bundesrat will bei der Rückerstattung der unrechtmässig bezahlten Mehrwertsteuer auf Empfangsgebühren Verzugszinsen mit einrechnen. Pro Haushalt gibt es trotzdem nicht mehr als 50 Franken.

Das Geld soll im Jahr 2021 an rund 3,7 Millionen Haushalten pauschal ausbezahlt werden – falls das Parlament dem Vorgehen zustimmt. Zu Beginn der Vernehmlassung war noch von 3,4 Millionen berechtigten Haushalten ausgegangen worden. Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch die Botschaft zur für die Auszahlung nötigen Gesetzesgrundlage.

Maximal 185 Millionen Franken

Hintergrund sind Urteile des Bundesgerichts und Druck aus dem Parlament. Die Lausanner Richter hatten im April 2015 festgehalten, dass auf den Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf. 2018 hielten sie fest, dass der Bund die zwischen 2010 und 2015 erhobenen Steuern zurückzahlen müsse.

Maximal will der Bundesrat 185 Millionen Franken zurückzahlen, 20 Millionen mehr als zunächst vorgesehen. Aufgrund der Vernehmlassung berücksichtigt er fünf Prozent Verzugszins für zwei Jahre, was 17 Millionen Franken ausmacht. Hinzu kommt eine Reserve von 3 Millionen Franken für den Fall, dass die Zahl der Begünstigten steigt.

Dies war seit dem Beginn der Vernehmlassung und bis zur Verabschiedung der Botschaft bereits der Fall: Im Entwurf für die Vernehmlassung war noch von 3,4 Millionen Haushalten die Rede, die die Rückerstattung erhalten sollten. Aufgrund einer aktuellen Schätzung ist nun aber von 3,7 Millionen Haushalten auszugehen.

Dank der Einrechnung des Verzugszinses bleibt die Gutschrift pro Haushalt aber trotz höherer Empfängerzahl bei 50 Franken. Vergüten will der Bundesrat das Geld pauschal. Damit müssten sich die Haushalte nicht aktiv melden und es müssten keine aufwendigen und kostspieligen Einzelfälle abgeklärt werden, schreibt der Bundesrat.

Nicht für Unternehmen

Eine Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer an Unternehmen hält der Bundesrat nicht für angezeigt. Die meisten Betriebe hätten die Vorsteuer abziehen können und hätten dadurch keine wirtschaftlichen Einbussen erlitten. Die übrigen könnten ihren Anspruch direkt beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) anmelden.

Insgesamt bezahlten Unternehmen zwischen 2010 und 2015 rund 5 Millionen Franken Mehrwertsteuern auf Empfangsgebühren. Nur fünf der 43 Teilnehmern an der Vernehmlassung hätten die Rückerstattung auch an Betriebe verlangt. Dafür ausgesprochen hat sich allerdings das Parlament, mit der Überweisung einer Motion von Nationalrätin Sylvia Flückiger (SVP/AG).

Bilder des Tages
Zurück zur Startseite