Formular ausgefüllt? Schon 200 Bussen wegen Verstoss gegen Einreiseregeln

SDA/gbi

10.10.2021

«Das Einreiseformular bitte»: Kontrolle am Grenzübergang in Bardonnex GE.
«Das Einreiseformular bitte»: Kontrolle am Grenzübergang in Bardonnex GE.
Bild: Keystone

Wer einreisen will, braucht ein Formular: Seit einigen Wochen gelten an der Schweizer Grenze neue Bestimmungen. Vielen scheint das aber nicht bewusst zu sein. 

SDA/gbi

10.10.2021

Knapp 200 Bussen zu 100 Franken haben Ferienrückkehrer schon bezahlen müssen, weil sei kein Online-Einreiseformular des Bundes ausgefüllt hatten – das bestätigte die Eidgenössische Zollverwaltung der «SonntagsZeitung».

Seit Inkrafttreten der neuen Einreisebestimmung am 20. September kamen bereits 900'000 dieser Formulare des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur Anwendung. «Für die Einreise in die Schweiz brauchen alle Einreisenden ein Einreiseformular. Dieses kann frühestens 48 Stunden vor der Reise online oder als Papierversion ausgefüllt werden», heisst es beim BAG.



Der Bundesrat hatte diese Regelung beschlossen, um eine Zunahme der Covid-19-Ansteckungen nach den Herbstferien zu verhindern. Nach dem Ferienende im Sommer war die Zahl der Corona-Fälle nämlich sprunghaft angestiegen. Wer an der Schweizer Grenze ohne Einreiseformulare erwischt wird, zahlt 100 Franken Busse, wie die Eidgenössische Zollverwaltung einen Bericht der «Sonntagszeitung» bestätigte.

Auch Geimpfte brauchen ein Formular

Das elektronische Passagier-Lokalisierungsformular müssen alle Einreisenden – ob sie nun geimpft, genesen oder getestet sind – ausfüllen. Damit sollen die Kantone mit Stichproben überprüfen können, ob Personen, die den zweiten Test durchführen müssen, weil sie entweder nicht von Covid-19 genesen oder nicht geimpft sind, dies tatsächlich getan haben. Die Formulare werden laut dem BAG 14 Tage aufbewahrt.

Allerdings gibt es Ausnahmen von der Test- und der Formularpflicht: Sie gelten für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Transitreisende, die in der Schweiz keinen Zwischenhalt machen, Personen, die beruflich Güter und Personen transportieren, sowie unter 16-jährige Kinder und Jugendliche.

Kritik am Datenhunger der Behörden äussert in dem Zeitungsbericht die Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, Sara Stalder. Selbst die Nummer des Passes oder der Identitätskarte sowie der Abreiseort und die Autonummer würden bei der Einreise registriert. Zudem stört sich Stalder daran, dass die Angaben an die kantonalen Gesundheitsbehörden weitergeleitet werden. Sie fordert, dass die Kantone nicht auf alle Daten zugreifen können.