Schuldsprüche in Frauenfeld Zwei Schweizer verurteilt, weil sie Frauenleiche im Wald entsorgten

hael, sda

14.9.2022 - 18:14

Der Bezirksgericht Frauenfeld hat zwei Schweizer schuldig gesprochen, die 2017 die Leiche einer jungen Frau im Wald deponiert hatten.
Der Bezirksgericht Frauenfeld hat zwei Schweizer schuldig gesprochen, die 2017 die Leiche einer jungen Frau im Wald deponiert hatten.
Bild: sda

Zwei Schweizer wurden am Bezirksgericht Frauenfeld wegen Störung des Totenfriedens zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Sie hatten einem Bekannten geholfen, die Leiche einer jungen Frau im Wald zu deponieren.

Keystone-SDA, hael, sda

Zwei heute 41- und 53-jährigen Schweizer hatten Anfang November 2017 einem Freund geholfen, die Leiche einer jungen Frau aus dessen Wohnung wegzuschaffen. Eingerollt in Decken und einen Teppich legten sie sie in einen Wald bei Zezikon TG. Der Leichnam war Ende Januar 2018 gefunden worden.

Da war schon nicht mehr zu klären, wie die 20-Jährige in der Wohnung des Niederländers zu Tode gekommen war. Ein anfänglicher Tötungsverdacht liess sich nicht erhärten. Die Gerichtsmediziner nahmen am ehesten Tod nach Drogenkonsum an.

Das Bezirksgericht Frauenfeld TG hat die beiden Männer nun der Störung des Totenfriedens schuldig gesprochen. Sie erhalten bedingte Geldstrafen sowie Bussen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Obergericht des Kantons Thurgau weitergezogen werden.

Bedingte Geldstrafen und Bussen

Der ältere Beschuldigte wurde ausser der Störung des Totenfriedens auch der mehrfacher Begünstigung schuldig gesprochen. Er hatte falsche Aussagen zugunsten des Niederländers gemacht. Bestraft wurde er mit einer bedingten Geldstrafe von 290 Tagessätzen zu 100 Franken sowie mit einer Busse von 2'400 Franken.

Der zweite Beschuldigte erhielt eine bedingte Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu 110 Franken und eine Busse von 2'200 Franken. Beide haben den Eltern der Verstorbenen Genugtuung zu entrichten und einen Teil der Verfahrenskosten zu tragen, sobald sie dazu in der Lage sind.

Den heute ebenfalls 41-jährigen Hauptbeschuldigten hatte das Bezirksgericht im Mai 2021 wegen Störung des Totenfriedens und diverser weiterer Delikte – darunter Vergewaltigung einer anderen jungen Frau – schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten sowie zu einer Busse. Zudem ordnete es eine Landesverweisung von zehn Jahren an.

Psychiatrisches Gutachten

Das Verfahren gegen die beiden Mitbeschuldigten wurde abgetrennt. Es war am Mittwoch fortgesetzt worden, nachdem ein psychiatrisches Gutachten über den älteren Mann eingeholt worden war. Dieses bescheinigt dem 53-Jährigen zur Tatzeit eine Persönlichkeitsstörung sowie Probleme mit Depressionen, Alkohol- und Drogen. Seine Schuldfähigkeit sei allerdings nicht eingeschränkt gewesen.

Die Staatsanwältin forderte für die beiden Schweizer bedingte Geldstrafen von 340 beziehungsweise 250 Tagessätzen sowie Bussen. Die Verteidiger plädierten auf Freisprüche für ihre Mandanten. Man könne nicht von Störung des Totenfriedens sprechen. Die beiden hätten den Leichnam weder schlecht behandelt noch «verunehrt». Sie hätten gar für die Verstorbene gebetet.

«Kein Ehrfurchtsgefühl»

Das Gericht sah jedoch klar eine Störung des Totenfriedens. «Es geht um den pietätvollen Umgang mit einem Leichnam», sagte die vorsitzende Richterin. Mit dem Verpacken und Wegbringen der Leichnams hätten die Beschuldigten «jegliches Ehrfurchtsgefühl vermissen lassen».

Noch bevor die Familie der Verstorbenen überhaupt vom Tod der Tochter und Schwester gewusst habe, sei der Leichnam weggebracht worden. Das Verhalten der Beschuldigten habe eine lange Zeit der «quälenden Ungewissheit» über das Verbleiben der 20-Jährigen verursacht und den Angehörigen einen Abschied verunmöglicht.

Niederländer treibende Kraft

Treibende Kraft bei dem Vorfall sei klar der Niederländer gewesen, sagte die Richterin. Als die junge Frau starb, habe er weder Polizei noch Rettungskräfte alarmiert, sondern seine damaligen Freunde herbeigerufen. Er habe auch die Idee gehabt, den Leichnam einzupacken und wegzubringen.

Das Gericht anerkannte, dass das Verschulden der beiden Schweizer weniger schwer wiege als jenes des Hauptbeschuldigten. Beide hätten zudem Geständnisse abgelegt und glaubhaft Reue gezeigt. Sie seien von der damaligen Situation zweifellos überfordert gewesen. Die Prognose für beide sei günstig, und sie schienen durch das Verfahren «durchaus beeindruckt».