Verfahren eingestelltSchweiz liefert Ex-Banker doch nicht an Russland aus
SDA, gbi
12.7.2022 - 12:06
Ein früherer russischer Banker wird wegen der aktuellen politischen Situation doch nicht an sein Heimatland ausgeliefert. Dies geht aus einem Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hervor.
SDA, gbi
12.07.2022, 12:06
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Eigentlich schien die Sache im September vergangenen Jahres entschieden: Das Bundesgericht wies die Beschwerde eines Russen ab und hiess dessen Auslieferung an Russland gut. Zuvor waren auf Geheiss der Schweizer Gerichte zusätzliche Sicherheitsgarantien von Russland verlangt worden.
Moskau hatte im April 2016 ein Auslieferungsgesuch gestellt. Die russische Regierung wirft dem Ex-Banker Betrug und Geldwäscherei vor.
Dann kam alles anders: Im April teilte das Bundesamt für Justiz dem Mann mit, dass die Auslieferung nicht durchgeführt werden könne. Das Amt stellte das Verfahren ein und ordnete an, dass dem Russen die von ihm bezahlte Kaution und seine Identitätspapiere zurückgegeben werden. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hervor.
Der Ex-Banker war an die Beschwerdekammer gelangt, weil sich das Bundesamt für Justiz in seinem Entscheid nicht zur Kostenfrage geäussert hatte. Gleichzeitig verlangte er vom Bundesamt eine Frist von 30 Tagen, um seine Forderung zu beziffern. Weil das Amt auf das Schreiben des Russen reagiert hat und die Sache prüfen will, hat das Bundesstrafgericht die Beschwerde des Mannes abgeschrieben.