Die Schweiz nimmt auch 2020 und 2021 pro Jahr bis zu 800 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge direkt aus Krisengebieten auf. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen.
Mindestens 80 Prozent der Flüchtlinge sollen aus Krisenregionen im Nahen Osten und entlang der Migrationsroute über das zentrale Mittelmeer aufgenommen werden. Maximal 20 Prozent des Programms sollen für kurzfristige Notsituationen verwendet werden können.
Bereits im November hatte der Bundesrat im Grundsatz entschieden, dass sich die Schweiz weiterhin am Resettlement-Programm des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) beteiligt. Nun hat er die Umsetzung des Konzepts verabschiedet, das von Bund, Kantonen, Städten, Gemeinden und weiteren Organisationen gemeinsam erarbeitet worden war.
Es sieht vor, dass der Bundesrat alle zwei Jahre ein Resettlement-Programm von 1500 bis maximal 2000 Flüchtlingen verabschiedet. Vorgängig sollen jeweils die Kantone konsultiert und die staatspolitischen Kommissionen des Parlaments informiert werden, wie der Bundesrat schreibt.
Planbarkeit für die Kantone
Seit dem Zweiten Weltkrieg hat die Schweiz immer wieder Kontingentsflüchtlinge aufgenommen. Nach einem Unterbruch beschloss der Bundesrat 2013, dieses Engagement fortzuführen. Neu ist nun die Einführung von Programmen im Zweijahresrhythmus. Das erhöhe die Planbarkeit für die Kantone, die für die Unterbringung der Flüchtlinge zuständig seien, schreibt der Bundesrat.
Aufgenommen werden im Rahmen von Resettlement Personen, die das UNHCR als Flüchtlinge anerkannt hat und die eine erhöhte Schutzbedürftigkeit aufweisen, welcher das Erstasylland nicht gerecht werden kann. Eine weitere Voraussetzung sei die Bereitschaft zur Integration in der Schweiz, schreibt der Bundesrat.
Sicherheit wird geprüft
Ein wichtiges Augenmerk gelte auch der Sicherheit. Bereits das UNHCR unterzieht die Flüchtlinge einer Sicherheitsüberprüfung. In der Schweiz prüft der Nachrichtendienst die Dossiers. Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten, werden nicht aufgenommen.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) überprüft in jedem Einzelfall, ob die Aufnahmekriterien erfüllt sind und ob allfällige Ausschlussgründe vorliegen. Zu diesem Zweck führt es mit jeder der über 14-jährigen Personen vor Ort eine Anhörung durch. Der Bundesrat kann die Aufnahme von Kontingentsflüchltingen jederzeit sistieren – insbesondere dann, wenn die Asylgesuchszahlen stark ansteigen.
Jahrelang in Flüchtlingslagern
Das oberste Ziel sei es immer, Flüchtlingen in der Herkunftsregion Schutz zu gewähren oder die Rückkehr ins Heimatland zu fördern, hielt der Bundesrat im November fest. Bei verschiedenen Konflikten sei eine Rückkehr aber nicht möglich.
Im vergangenen Jahr hat die Schweiz im Rahmen des Resettlement-Programms über 960 besonders verletzliche syrische Flüchtlinge aus dem Mittleren Osten aufgenommen. Im laufenden Jahr sollen 800 Personen aufgenommen werden, wie der Bundesrat im November entschieden hatte.
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