Report-Pflicht ab 2023 Unternehmen können ihren CO2-Ausstoss nicht berechnen

smi

17.1.2022

Schwierige Messung: Unternehmen müssen ab 2023 nicht nur ihre direkten Emissionen ausweisen, sondern auch jene ihrer Zulieferer. 
Schwierige Messung: Unternehmen müssen ab 2023 nicht nur ihre direkten Emissionen ausweisen, sondern auch jene ihrer Zulieferer. 
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Ab nächstem Jahr müssen grössere Schweizer Unternehmen ihren CO2-Ausstoss ausweisen. Eine Umfrage zeigt nun aber, dass die Mehrheit dazu noch gar nicht in der Lage ist.

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Weniger als ein Jahr bleibt den grösseren Schweizer Unternehmen noch – ab dann müssen sie angeben, wie viel CO2 sie verursachen und wie sie bis 2050 CO2-Neutralität erreichen wollen. 

Grund ist der parlamentarische Gegenvorschlag zur abgelehnten Konzernverantwortungsinitiative, die 2020 an der Urne gescheitert ist. Zwar haften die Unternehmen nicht für Schäden an Umwelt und Gesellschaft, jedoch müssen sie Rechenschaft zu solchen Auswirkungen ablegen. 

Nun zeigt sich: Die Mehrheit der Unternehmensleitungen ist nicht darauf vorbereitet, den Vorschriften bezüglich CO2-Ausstoss nachzukommen. Eine Studie des Wirtschaftsprüfungsunternehmens PWC hat ergeben, dass 55 Prozent der befragten Chefs kein Netto-Null-Ziel vorsehen. Zwei Drittel glauben sogar, CO2-Neutralität weder erreichen noch finanzieren zu können. Das berichtet der «Tages-Anzeiger» am Montag.

Anspruchsvolle Messung

Der erste Schritt für die Unternehmen wäre es, ihre CO2-Emissionen zu messen. 91 Prozent der Befragten gaben an, diesen Ausstoss nicht quantifizieren zu können. Zwar sei es einfach, die Emissionen für das Heizen der Gebäude zu berechnen, zitiert der «Tages-Anzeiger» den CEO von PWC Schweiz, das Gesetz verlange aber wesentlich mehr.



Die Unternehmen müssen einerseits die Emissionen erfassen, die sie direkt verursachen. Und anderseits müssen sie ausweisen, welche vor- und nachgelagerte CO2-Mengen mit ihrer Tätigkeit zusammenhängen, etwa indem sie Produkte oder Dienstleistungen im In- und Ausland einkaufen.

Das Gesetz gilt für Unternehmen des öffentlichen Interesses, die mindestens 500 Beschäftigte haben und 40 Millionen Franken Umsatz erzielen. Das trifft gemäss Branchenexperten auf rund 250 Firmen zu. Das Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen ermittelt zurzeit deren genaue Zahl.

Auch kleinere Firmen könnten betroffen sein

Im Frühling sollen die Umsetzungsbestimmungen des Gesetzes in die Vernehmlassung geschickt werden, Mitte 2022 sollen sie in Kraft treten. Ab 2023 gilt dann die Rechenschaftspflicht für die CO2-Emissionen. Wie die Unternehmen diese konkret umsetzen, ist offen. Sicher ist, dass das Reporting anspruchsvoller, aufwändiger und teurer wird.

Andreas Staubli von PWC erwartet, dass letztlich auch kleinere Firmen ihren CO2-Ausstoss messen müssen. Sonst würden weniger von den Firmen berücksichtigt, die ihre gesamten Emissionen auszuweisen haben.