Kann nicht arbeiten Schwer behinderter Afghane muss 19 Jahre auf Asyl warten

Sven Ziegler

18.4.2024

19 Jahre lang wartet ein Afghane in der Schweiz auf sein Bleiberecht. (Symbolbild)
19 Jahre lang wartet ein Afghane in der Schweiz auf sein Bleiberecht. (Symbolbild)
Keystone

Ein schwer behinderter Afghane kann in der Schweiz nicht arbeiten. Deshalb verweigern ihm die Behörden das Bleiberecht – bis jetzt.

Sven Ziegler

18.4.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Habib Nuri muss in der Schweiz 19 Jahre lang auf Asyl warten.
  • Die Behörden verweigern ihm das Bleiberecht, weil er nicht arbeiten darf.
  • Nach einer Nachfrage ging es nun plötzlich schnell.

Ein tragisches Schicksal hat das Leben von Habib Nuri, einem 51-jährigen afghanischen Asylsuchenden, geprägt. Eine Explosion in seiner Heimat reisst ihm beide Beine weg, als er gerade mal 19 Jahre alt ist. Nach ein paar Jahren flüchtet er in die Schweiz. 

Seit seiner Ankunft im Jahr 2004 kämpft Nuri mit den Behörden, lebt in ständiger Angst vor einer Rückkehr nach Afghanistan. Fünfmal wurde sein Asylantrag abgelehnt, berichten die Tamedia-Zeitungen. Hauptgrund: Nuri ist von Sozialhilfe abhängig, da er aufgrund seines amputierten Beins keine Stelle finden kann.

Trotz chronischer Schmerzen und psychischer Belastungen erhält er keine Aufenthaltsbewilligung und wird nur geduldet. Ein Gesuch um IV-Rente wird abgelehnt. Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) sagt, er sei zu 60 Prozent arbeitsfähig, wenn er eine sitzende Tätigkeit ausübe. Doch laut seinem Anwalt seien das Bürojobs – und dafür spreche der Afghane nicht perfekt genug Deutsch.

Anfrage führt zu Sinneswandel

Sein Sohn (27) lebt seit neun Jahren in der Schweiz, ist integriert und spricht perfekt Deutsch. Der IT-Supporter möchte seinen Vater finanziell unterstützen, doch das darf er nicht. Denn ansonsten würde ihm die Sozialhilfe gekürzt.

Eine Anfrage der Tamedia-Redaktion bei den Behörden führt schliesslich zu einem Sinneswandel. Plötzlich wird ihm die Aufenthaltsbewilligung gewährt.

Sicherheitsdirektor Mario Fehr kommentierte die Entscheidung gegenüber den Tamedia-Zeitungen mit den Worten: «In Würdigung aller Umstände haben wir entschieden, Habib Nuri die Aufenthaltsbewilligung zu erteilen.» Er habe selbst Einsicht in das Dossier genommen und so entschieden.

Nuri kämpfte fast zwei Jahrzehnte lang gegen bürokratische Hürden und Ablehnung. Nun hat er eine Aufenthaltsbewilligung bekommen. Ob er auch eine Rente erhalte, sei unklar. Die SVA hat ein neues Gesuch noch nicht abschliessend beurteilt.