Kantonale Abstimmung SZ Schwyz hat ein Transparenzgesetz

SDA

19.5.2019 - 15:28

Mehr Transparenz bei den Wahlen im kommenden Jahr als 2016: Das Schwyzer Stimmvolk nahm das neue Transparenzgesetz an.
Mehr Transparenz bei den Wahlen im kommenden Jahr als 2016: Das Schwyzer Stimmvolk nahm das neue Transparenzgesetz an.
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Die Politik im Kanton Schwyz wird eine Spur transparenter, «wilde Kandidaturen» sind Geschichte. Das Stimmvolk hat am Sonntag dem Transparenzgesetz überraschend zugestimmt. Es droht allerdings ein juristisches Nachspiel.

Das Schwyzer Stimmvolk nahm das neue Gesetz mit einem Ja-Stimmenanteil von 54 Prozent (24'713 Ja zu 20'687 Nein) an. Die Stimmbeteiligung lag bei 44 Prozent. Das Gesetz geht auf die Transparenz-Initiative der Juso zurück, die vor einem Jahr äusserst knapp angenommen wurde.

Es verpflichtet unter anderem Parteien und andere politische Gruppierungen und Organisationen, die Finanzierung ihrer Wahl- und Abstimmungskampagnen offenzulegen. Ausserdem regelt es die Offenlegung von Interessenbindungen von Kandidierenden für politische und öffentliche Ämter.

Diese Pflicht gilt nicht für Nationalratswahlen, weil für diese der Bund zuständig ist. Das führt zur eigenartigen Situation, dass Ständeratskandidaten ihre Interessen offenlegen müssen und Nationalratskandidaten nicht, obwohl die Wahlen am selben Tag stattfinden.

Öffentlich einsehbares Register

Mit dem neuen Gesetz wird den «wilden Kandidaten» ein Ende beschert. Bislang gab es mit Ausnahme der Kantonsratswahlen bei den Majorzwahlen kein zwingendes Anmeldeverfahren, so dass man auch kurz vor dem Urnengang noch neue Kandidaten oder Listen einbringen konnte. Weil deren Überprüfung gemäss Regierungsrat kaum möglich ist, wird eine zwingende Anmeldefrist eingeführt.

Auf eine zentrale Kontrollinstanz wird aus Gründen der Praktikabilität verzichtet. Veröffentlicht werden die Angaben der Parteien, Organisationen und Kandidaten in einem öffentlich einsehbaren Register. Wer trotz Mahnung vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Offenlegungspflichten verstösst, kann mit einer Busse von bis zu 10'000 Franken bestraft werden.

Vors Volk kam das Gesetz zur Transparenzinitiative, weil Anfang Februar weniger als drei Viertel der abstimmenden Kantonsräte dafür votierten. Die Bürgerlichen waren unzufrieden, weil das Gesetz nichts als bürokratischen Aufwand bringe.

Beschwerde angekündigt

Auch die Juso hatten sich ablehnend zur Regierungsratsvorlage geäussert. Das Gesetz sei nicht vereinbar mit ihrer Volksinitiative, es seien mehrere rote Linien überschritten worden. Es biete allzu viele Schlupflöcher.

Die Zulassung von anonymen Spenden, die fehlende Offenlegungspflicht in kampagnenlosen Jahren und die Gesamtbudgetschwelle bezeichneten die Initianten der Transparenz-Initiative in einer Mitteilung am Sonntag als Verfassungsverletzungen. Dagegen werde man mit einer Beschwerde ans Bundesgericht gelangen. Zudem strebe man «weitere Verbesserungen» an, um das Gesetz umfassender zu gestalten.

Zurück zur Startseite

SDA