Vorsätzliche Tierquälerei Schwyzer Bauer kastriert über 60 Kälber ohne Betäubung

dmu

20.5.2024

Im Kanton Schwyz ist ein Bauer verurteilt worden, weil er Kälber nicht fachgerecht kastriert hat.
Im Kanton Schwyz ist ein Bauer verurteilt worden, weil er Kälber nicht fachgerecht kastriert hat.
Symbolbild: Imago

Die Schwyzer Staatsanwaltschaft hat einen Bauern wegen mehrfacher Tierquälerei verurteilt. Er hat seine Kälber ohne Schmerzbetäubung kastriert.

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  • Zwischen 2017 und 2022 hat ein Schwyzer Bauer rund 60 männliche Kälber ohne Betäubung kastriert.
  • Er wurde wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei zu einer Busse und einer Geldstrafe verurteilt.

Ein Bauer aus dem Kanton Schwyz kastrierte zwischen 2017 und 2022 gut 60 männliche Kälber ohne Schmerzausschaltung. Das geht aus einem Strafbefehl hervor, über den der «Bote der Urschweiz» berichtet.

«Hierdurch erlitten die Tiere ohne Betäubung und bis zur Abheilung der Wunde unnötigerweise äusserst starke Schmerzen», heisst es im Strafbefehl. Das hat für den Bauer Konsequenzen: Gemäss «Bote der Urschweiz» wurde er wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei zu einer Busse und Kosten von 1550 Franken verurteilt. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 3000 Franken.

Wie man eine Kastration richtig durchführt, wüsste der Bauer eigentlich: Er habe vor Jahren einen Kurs absolviert, wie man fachgerecht ein Tier schmerzbetäubt.