Ein Bauer aus dem Kanton Schwyz kastrierte zwischen 2017 und 2022 gut 60 männliche Kälber ohne Schmerzausschaltung. Das geht aus einem Strafbefehl hervor, über den der «Bote der Urschweiz» berichtet.
«Hierdurch erlitten die Tiere ohne Betäubung und bis zur Abheilung der Wunde unnötigerweise äusserst starke Schmerzen», heisst es im Strafbefehl. Das hat für den Bauer Konsequenzen: Gemäss «Bote der Urschweiz» wurde er wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei zu einer Busse und Kosten von 1550 Franken verurteilt. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 3000 Franken.
Wie man eine Kastration richtig durchführt, wüsste der Bauer eigentlich: Er habe vor Jahren einen Kurs absolviert, wie man fachgerecht ein Tier schmerzbetäubt.