MachtmissbrauchSexueller Übergriff im Bundesasylzentrum?
sda/aru
7.5.2023
Drei Angestellte eines Bundesasylzentrums verbrachten einen Abend mit drei Asylbewerberinnen. Im Anschluss kam es zu Sex zwischen zwei Personen, ob dieser einvernehmlich war, ist ungewiss.
sda/aru
07.05.2023, 09:56
07.05.2023, 09:59
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Obwohl Mitarbeitenden der Bundesasylzentren der private Kontakt mit Bewohner*innen untersagt ist, assen drei Angestellte mit drei Asylsuchenden zu Abend.
Anschliessend kam es zum Sex zwischen einem Angestellten und einer der Frauen. Diese sagte später der Polizei, der Sex sei nicht einvernehmlich gewesen.
Die Staatsanwaltschaft entschied, dass der Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllt gewesen sei.
Im Oktober 2021 trafen sich drei Mitarbeiter eines Bundesasylzentrums mit drei Asylbewerberinnen zu einem Abend mit Essen, Bier und Wein.
Danach hatte ein Mitarbeiter mit einer der Frauen Geschlechtsverkehr. Sie habe sich nicht wehren können, sagte sie später der Polizei. Er hingegen sagte, alles sei einvernehmlich gewesen.
Das zeigen Dokumente, die der «NZZ am Sonntag» vorliegen. Dennoch kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, der Tatbestand der Vergewaltigung sei nicht erfüllt. Die zuständige Betreuungsorganisation AOZ reagierte trotzdem und stellte zwei Personen frei. Denn: Mitarbeitenden sind private Kontakte mit Asylsuchenden grundsätzlich untersagt.
Es ist nicht das einzige Mal, dass es in Bundesasylzentren zu solchen Überschreitungen gekommen ist: In mindestens vier Fällen wurden Betreuer gemäss der nationalen Kommission zur Verhütung von Folter in den letzten zwei Jahren der sexualisierten Gewalt gegen Asylsuchende verdächtigt.