Fragen und Antworten So will Berset Pflegekräfte im Beruf halten

SDA/uri

25.1.2023

Bundesrat präsentiert weitere Massnahmen für stärkeren Pflegeberuf

Bundesrat präsentiert weitere Massnahmen für stärkeren Pflegeberuf

Neben der vom Parlament bereits beschlossenen Ausbildungsoffensive will der Bundesrat den Pflegeberuf weiter stärken. Zu den geplanten Massnahmen gehören bessere Arbeitsbedingungen, die berufliche Weiterentwicklung und die bessere Abgeltung für Pflegeleistungen.

25.01.2023

Der Bundesrat hat die Ausarbeitung eines neuen Bundesgesetzes und weitere Massnahmen in Auftrag gegeben. Dadurch sollen die Bedingungen in der Pflege verbessert werden. Das hat es mit den Plänen auf sich.

SDA/uri

Wie ist der bisherige Stand bei der Umsetzung der Pflegeinitiative?

Wie Berset auf der heutigen Medienkonferenz erklärte, sei die erste Etappe bei der Umsetzung der 2021 vom Volk angenommenen Pflegeinitiative auf Kurs. So hätten Bund und Parlament bereits eine Ausbildungsoffensive im Umfang von einer Milliarde Franken beschlossen. Pflegefachpersonen sollen zudem bestimmte Leistungen direkt zulasten der Sozialversicherungen abrechnen können. «Damit können zentrale Forderungen der Initiative rasch umgesetzt werden», zeigt sich Berset überzeugt.

Was sollen die neuen Massnahmen bringen?

«Die Situation des Pflegepersonals ist sehr angespannt, wir sind uns dessen bewusst im Bundesrat», sagte Alain Berset. Nicht zuletzt um frühzeitige Berufsaustritte im Pflegebereich zu reduzieren, sind nun in einer zweiten Etappe ein neues Bundesgesetz und weitere Massnahmen geplant. Dazu gehören bessere Arbeitsbedingungen, die berufliche Weiterentwicklung und die bessere Abgeltung für Pflegeleistungen.

Wie soll das geschehen?

Das geplante neue Gesetz soll laut Berset «konkrete Verbesserungen der Arbeitsbedingungen bringen». So sollen Dienstpläne künftig beispielsweise mindestens vier statt bisher zwei Wochen im Voraus angekündigt werden müssen. Denn gerade kurzfristige und ungeplante Arbeitseinsätze seien für Pflegende sehr belastend und würden häufig als Grund für ein Verlassen des Pflegeberufs genannt.

Kurzfristige Anpassungen der Dienstpläne sollen zwar weiterhin möglich bleiben. Die Arbeitgeber sollen dann aber verpflichtet werden, Lohnzuschläge zu zahlen. Und je kurzfristiger der Arbeitseinsatz ist, desto höher soll der Lohnzuschlag sein.

Zudem will der Bundesrat die Sozialpartner künftig zu Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verpflichten. Das allerdings würde nicht bedeuten, dass auch tatsächlich ein GAV abgeschlossen werden muss, stellt der Bundesrat klar.

Der Pflegeruf soll mit weiteren Massnahmen attraktiver gemacht werden.
Der Pflegeruf soll mit weiteren Massnahmen attraktiver gemacht werden.
Archivbild: Keystone

Ändert sich was zwischen Bund und Kantonen?

An der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen solle sich nichts ändern, führte Berset aus. So blieben etwa die Tarifpartner für die Vergütung der Pflegeleistungen zuständig. Auch für all jene Massnahmen, die spezifisch für einzelne Pflegebereiche oder Institutionen gelten, seien nach Annahme der Pflegeinitiative die Kantone, Betriebe und Sozialpartner zuständig.

Was sagt Berset zum Zeitplan?

Für die neuen gesetzlichen Regeln brauche es nun «vertiefte Abklärungen», erklärte Berset. Bis im Frühjahr 2024 solle eine Vernehmlassungsvorlage erarbeitet werden. Mit einer Inkraftsetzung der zweiten Etappe sei aber «nicht vor 2027» zu rechnen.

Gibt es Kritik?

Verschiedentlich wurde bereits erklärt, dass die zweite Etappe der Umsetzung der Initiative zu spät komme. Berset wehrt sich gegen diese Kritik: Die Situation in der Pflege habe sich mit Covid verschärft. Zudem bestehe auch erst seit der Volksabstimmung überhaupt eine verfassungsrechtliche Basis.