AusnahmejahrSo wirkt sich die Coronakrise auf Ihre Steuererklärung aus
tsha
10.9.2020
Die Coronakrise macht vieles komplizierter. Im Falle der Steuererklärung wollen sich die Kantone aber kulant zeigen.
Sie ist eine der nervigsten Pflichten des Jahres: die Steuererklärung. Vor allem, wenn es um all jene Posten geht, die abgezogen werden können, wird es regelmässig kompliziert. Etwa dann, wenn man die Fahrtkosten abziehen will: Wie viele Tage ist man mit dem Auto oder mit dem Zug ins Büro gependelt, wie oft war man daheim?
Die Coronakrise macht diese Frage nicht einfacher, da viele Arbeitnehmer seit mehreren Monaten ganz oder zumindest häufiger als früher im Homeoffice arbeiten. Auch die Mehrkosten, die fürs Mittagessen in der Arbeit entstehen, werfen Fragen auf.
Wie SRF berichtet, wollen sich die Kantone in diesem Jahr kulant zeigen. «Unselbstständig-Erwerbende können in der Steuererklärung 2020 die Fahrkosten, die Mehrkosten der Verpflegung und die übrigen Berufskosten so geltend machen, wie sie ohne diese Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie angefallen wären», sagt etwa Philipp Betschart vom kantonalen Steueramt Zürich.
Wer etwa ein Jahresabo der SBB besitzt, könne dieses für das ganze Jahr abziehen. Auch wenn er effektiv mehrere Monate im Homeoffice gearbeitet habe.
Bern geht einen Schritt weiter
Auch weitere Kantone wie Luzern, Solothurn oder Basel-Landschaft wollen es in diesem Jahr gleich halten. In Bern geht man sogar noch einen Schritt weiter: Wer trotz Pandemie regelmässig zur Arbeit fahren musste, aber lieber das eigene Auto statt den öffentlichen Verkehr nutzte, kann in diesem Jahr «auch die Abzüge für die effektiven Autokosten» angeben, so der Berner Steuerverwalter Claudio Fischer.
Wer hingegen im Homeoffice arbeitet, hatte möglicherweise auch Kosten für die Einrichtung des Büros. Diese können in der Steuererklärung geltend gemacht werden; dann aber würde der Pauschalbetrag für die sogenannten «übrigen Berufskosten» wegfallen, wie Fischer zu SRF sagte. Diese liegen in den meisten Kantonen zwischen 2'000 und 4'000 Franken. Es sei also besser, die «übrigen Berufskosten» geltend zu machen statt die Einrichtung fürs Homeoffice.
Noch haben aber nicht alle Kantone entschieden, wie sie die Berufsauslagen in diesem Jahr regeln wollten.