Der Bundesrat will eine Milliarde Franken im Gesundheitswesen sparen. Das will er mit einer Art Kostendeckel erreichen. Zudem sollen sich Patientinnen und Patienten vor dem Arztbesuch künftig an eine Erstberatungsstelle wenden müssen.
Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Ein erstes Kostendämpfungspaket wird bereits vom Parlament diskutiert. Nun hat der Bundesrat die zweite Stufe gezündet.
Die Zielvorgabe für die Kosten bezeichnet er in einer Mitteilung als zentrale Massnahme: Bund und Kantone sollen jährlich festlegen, wie stark die Kosten wachsen dürfen, zum Beispiel bei den stationären Spitalbehandlungen, den ambulanten Arztbehandlungen oder den Arzneimitteln.
Unnötige Behandlungen vermeiden
Die betroffenen Leistungserbringer ihrerseits sollen festlegen, welche Massnahmen ergriffen werden, wenn die Vorgaben überschritten werden. Die Leistungen sollen nicht eingeschränkt werden. Heute fehlten systematische Überlegungen dazu, welches Kostenwachstum in den einzelnen Bereichen angemessen sei, schreibt der Bundesrat. Die Zielvorgabe erhöhe die Transparenz, stärke die Verantwortung und reduziere medizinisch unnötige Leistungen.
Die Versicherten ihrerseits sollen einen Betrag zur Senkung der Kosten leisten, indem sie sich vor dem Arztbesuch an eine obligatorische Erstberatungsstelle wenden. Das kann eine Hausärztin oder einen Hausarzt, eine HMO-Praxis oder ein telemedizinisches Zentrum sein. Solche Modelle hätten sich bewährt und seien heute breit akzeptiert, schreibt der Bundesrat.
Versorgungsqualität und Koordination sollen auch mit Netzwerken zur koordinierten Versorgung verbessert werden. Darin sind Fachleute aus unterschiedlichen Gesundheitsberufen zusammengeschlossen. Davon können insbesondere Patientinnen und Patienten mit mehreren chronischen Krankheiten profitieren. Der Bundesrat will die Voraussetzungen für die Kostenübernahme solcher Patientensteuerungsprogramme regeln.
Grosses Sparpotenzial
Das Paket umfasst weitere Massnahmen: Dazu gehören die differenzierte Prüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln, Analysen sowie Mittel- und Gegenständen, die Einführung von fairen Referenztarifen, um den Wettbewerb unter den Spitälern sicherzustellen sowie die Verpflichtung, Rechnungen elektronisch nach einheitlichen Standards zu übermitteln.
Der Bundesrat beziffert das Sparpotenzial mit rund einer Milliarde Franken. Den grössten Beitrag dazu leisten die Zielvorgabe und die Einführung einer Erstberatungsstelle. Wie stark das Kostenwachstum effektiv gedämpft werden könne, hänge aber von der Umsetzung der Massnahmen ab, heisst es in der Mitteilung.
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