Aufnahmen für «10 vor 10»SRF-Reporter bezahlt Süchtigen für Crack-Konsum und filmt ihn dabei
aru
14.9.2023
Ein Angestellter des Schweizer Fernsehens soll einem Mann Geld gegeben haben, damit dieser Crack kauft, es kocht und schliesslich konsumiert. Damit könnte er sich strafbar gemacht haben.
aru
14.09.2023, 10:53
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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Ein Journalist des SRF soll einer Person Geld geboten haben, um sie dafür beim Crack-Rauchen filmen zu können.
Dies sei strafrechtlich relevant, wie ein Experte sagt.
Auch aus journalistischer Sicht sei das Verhalten problematisch.
Ein Journalist der Nachrichtensendung «10 vor 10» soll einem Drogenkonsumenten Geld gegeben haben, damit dieser Kokain kauft, es dann kocht und schliesslich als Crack konsumiert. Dies berichtet «20 Minuten». Das dabei entstandene Film-Material sei anschliessend für einen Beitrag der Sendung verwendet worden.
«20 Minuten» sprach mit vier direkt Beteiligten. Einer erzählt, er habe erst 200 Franken verlangt, woraufhin die Journalisten abgelehnt haben sollen. Doch als er 50 geboten habe, seien die beiden zum Geldautomaten gegangen. Zum Deal sei es dann aber nicht gekommen.
Ein anderer berichtet: «Ich wurde von der Polizei kontrolliert. Sie haben aber nichts gefunden. Dann kam direkt ‹10vor10› auf mich losgerannt. Sie wollten unbedingt sehen, wie man Crack kocht. Einer der Journalisten hat mir dann 50 Franken in die Hand gedrückt. Das Geld war von Anfang an für Kokain bestimmt. Schön war es nicht, ganz ehrlich. Ich habe mich wie verkauft.»
SRF sagt, es handle sich um einen Vermittler
Die Verantwortlichen beim SRF bestätigen, dass beim Videodreh Geld geflossen ist. Eine Person habe als Vermittler zwischen dem «10 vor 10»-Team und den Konsumierenden fungiert. «Ohne diese Vermittlung wären keine aussagekräftigen Aufnahmen vor Ort möglich gewesen», sagt Gregor Meier, der stellvertretende Chefredaktor Video bei SRF. Das Fernsehen hält daran fest, dass nur die vermittelnde Person Geld erhalten habe. Diese sei nicht im Beitrag vorgekommen und habe daher auch kein Crack konsumiert.
Und weiter: Geld für Vermittlungsdienste zu bezahlen, sei durch die publizistischen Leitlinien des SRF gedeckt. Die Entschädigung habe 50 Franken betragen und sei vom Reporter selber und nicht von SRF bezahlt worden. Man werde das beschriebene Vorgehen «intern sorgfältig aufarbeiten, heisst es weiter.
Die Beteiligten werden von «20 Minuten» mit den Aussagen konfrontiert und widersprechen den Darstellungen des Fernsehsenders. Insbesondere der Mann, der das Crack mit den 50 Franken gekauft und anschliessend geraucht haben soll, besteht auf einem anderen Ablauf. «Okay … Wofür war (das Geld) denn dann? Ich habe mit diesen 50 Franken kein Essen oder WC-Papier gekauft.»
Strafrechtlich relevantes Verhalten
Das Verhalten des Journalisten sei strafrechtlich relevant, wenn sich das alles so zugetragen hat, so Strafrechtsexperte Adrian Wyss von der Kanzlei Bratschi zu «20 Minuten». Sowohl die Anstiftung zum Erwerb als auch zum Konsum von Betäubungsmitteln sei grundsätzlich strafbar. Das Argument: «Die abhängige Person hätte sich die Drogen später sowieso noch gekauft», lasse er in so einem Fall nicht gelten, sagt Wyss weiter. Denn: «Juristisch ist die konkrete Handlung zu diesem Zeitpunkt entscheidend.»
Anstiftung zum Drogenkonsum ist ein Offizialdelikt und die Polizei muss von sich aus aktiv werden, sobald sie in Kenntnis von einem solchen Verdacht gesetzt wurde. Strafrechtlich unproblematisch sei es aber, Geld für einen Vermittler auszugeben, attestiert Wyss weiter. «Da fehlt das direkte Hervorrufen des Tatentschlusses zum Drogenkauf oder -konsum, der für eine Anstiftung relevant ist.» Es gilt die Unschuldsvermutung.
Roger Blum ist Präsident des Schweizer Presserats und findet den mutmasslichen Vorfall problematisch. «Es wird eine Situation erzwungen, die nicht authentisch ist.» Die journalistische Moral verlange, dass man das Publikum nicht betrüge und ihm nichts vormache. «Sobald etwas gestellt wurde, ist es nicht ganz wahr, und sobald es bezahlt wird, ist es erst recht ein Verstoss gegen die ethischen Regeln.»
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