Drift-Unfall im Atzmännig SGStaatsanwalt wirft 20-Jährigem eventualvorsätzliche Tötung vor
phi
30.1.2024
Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat gegen einen 20-Jährigen ein Verfahren wegen eventualvorsätzlicher Tötung eröffnet, nachdem der einen 24-Jährigen nach einem Drift-Unfall in einem Bach zurückliess.
phi
30.01.2024, 12:30
30.01.2024, 12:46
phi
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
In Rüeterswil SG ist am 19. Januar ein 24-Jähriger bei einem Drift-Unfall ums Leben gekommen.
Sein 20 Jahre alter Beifahrer ist vom Unfallort getürmt.
Die Staatsanwaltschaft St. Gallen ermittelt gegen ihn nun wegen eventualvorsätzlicher Tötung.
Der Drift-Unfall, bei dem am 19. Januar in Rüeterswil SG ein 24-Jähriger verstorben ist, hat für seinen 20-jährigen Kollegen, der ihn zurückgelassen hat, ein ernstes. Nachspiel: Die St. Galler Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen eventualvorsätzlicher Tötung, berichtet «Züri Today».
Was war passiert? Der 24-Jährige hat beim Driften auf dem schneebedeckten Parkplatz Atzmännig die Gewalt über sein Auto verloren. Sein Fahrzeug drehte sich um 180 Grad und rutschte zehn Meter in die Tiefe in den Goldingerbach.
Der 20-jährige Beifahrer kroch aus dem Auto, verliess den Unfallort und fuhr per Anhalter nach Hause. Der Lenker wurde zwar später gerettet, verstarb jedoch im Spital: Laut «20 Minuten» hatte er Verletzungen an der Lunge ud war zudem stark unterkühlt.
Der 20-Jährige meldete sich später telefonisch bei der Polizei und wurde daraufhin verhaftet. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Eventualvorsatz: Das heisst, sie nimmt an, dass der 20-jährige Schweizer den Tod seines Kollegen billigend in Kauf genommen hat.
Das Verhalten geht demnach über bewusste Fahrlässigkeit hinaus. Es gilt allerdings ie Unschuldsvermutung. Im Zusammenhang mit dem Drift-Unfall soll ausserdem gegen zwei weitere Personen ein Strafverfahren eingeleitet worden sein. Ihnen wird angeblich wegen Begünstigung und unterlassene Nothilfe vorgeworfen.