Menschenrechte Ständerat befürwortet nationale Menschenrechtsinstitution

jeko, sda

8.6.2021 - 11:04

Die Schweiz soll eine dauerhafte nationale Menschenrechtsinstitution erhalten. (Symbolbild)
Die Schweiz soll eine dauerhafte nationale Menschenrechtsinstitution erhalten. (Symbolbild)
Keystone

Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) soll die nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) nach Vorgaben der Uno werden. Der Ständerat hat dem Vorhaben am Dienstag als Erstrat mit deutlicher Mehrheit zugestimmt.

Keystone-SDA, jeko, sda

Als Pilotprojekt existiert das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte seit 2011. Der Bund unterstützt das Zentrum jährlich mit einer Million Franken.

Eine Evaluation habe den Nutzen und die Nachfrage nach Leistungen einer solchen Institution bestätigt, hiess es in der Botschaft des Bundesrats. Daher soll das befristete Pilotprojekt SKMR in eine nationale Menschenrechtsinstitution nach Vorgaben der Uno umgewandelt werden.

«Die Institution soll helfen, die Menschenrechte in der Praxis umzusetzen», sagte Aussenminister Ignazio Cassis im Rat. Es bestehe auch in der Schweiz Verbesserungspotential, dies habe die Auswertung des Pilotprojekts gezeigt. Für die Schaffung einer solchen Institution würden aber vor allem auch aussenpolitische Gründe sprechen. Die Schweiz fordere auch von anderen Staaten, die Menschenrechte einzuhalten. Und die Institution stärke das internationale Genf.

Die Gründung des NMRI (National Human Rights Institution) soll nach den Pariser Prinzipien erfolgen, die 1991 auf einer Konferenz des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte beschlossen wurden.

Grenzen der Institution

Wie in der aussenpolitischen Kommission des Ständerats (APK-S) war das Geschäft auch im Rat weitgehend unbestritten.

Bedenken äusserte Thierry Burkart (FDP/AG). Die Institution dürfe sich nicht in Abstimmungskämpfe einmischen, sagte er. Eine solche Intervention erachte er als problematisch, weil die Institution ihre Glaubwürdigkeit verlieren könnte.

Es bestehe eine gewisse Gefahr, dass eine solche Institution wachse und nicht mehr unter der Kontrolle des Bundes sei, ergänzte sein Fraktionskollege Philippe Bauer (FDP/NE). Dies vor allem, weil die Aufgaben der Institution im Gesetz sehr vage formuliert seien.

Cassis wies darauf hin, dass die Institutionen keine Ombudsstelle für Menschenrechtsverletzungen sei und keine individuellen Fälle beurteilen solle. «Die Institution muss sich vom politischen Parkett fernhalten», ergänzte er.

Schliesslich stimmte der Ständerat mit 34 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Schaffung der Institution zu. Das Geschäft geht an den Nationalrat.