Kultur Ständerat beschliesst strengere Auflagen für Streaming-Dienste

sda/tgab

7.6.2021 - 20:24

Die Revision des Filmgesetzes sieht neu eine direkte Investitionspflicht für ausländische Streaming-Dienste wie Netflix vor.
Die Revision des Filmgesetzes sieht neu eine direkte Investitionspflicht für ausländische Streaming-Dienste wie Netflix vor.
Bild: KEYSTONE/Christophe Ena

Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat bei der Beratung des Filmförderungsgesetzes Auflagen für Streaming-Dienste gutgeheissen. Allerdings stimmte er dafür, dass diese 4 Prozent ihrer Einnahmen in der Schweiz in das Schweizer Filmschaffen investieren müssen. Der Nationalrat will nur 1 Prozent.

Keystone-SDA, sda/tgab

Dem revidierten Filmgesetz mit diesem Kernpunkt stimmte die kleine Kammer am Montag mit 35 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Die Vorlage geht zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.

Die Revision des Filmgesetzes sieht neu eine direkte Investitionspflicht für ausländische Streaming-Dienste wie Netflix und ausländische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenster ins unabhängige Schweizer Filmschaffen vor.

Wer diese Investitionspflicht im Mittel innerhalb von vier Jahren nicht erfüllt, schuldet dem Bundesamt für Kultur (BAK) weiterhin eine Ersatzabgabe, die dann wieder ins unabhängige Schweizer Filmschaffen fliessen soll.

Weil die Anreize für Investitionen hoch genug sind, rechnet Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) nicht mit vielen Ersatzabgaben. Dies habe sich bei den entsprechenden Vorgaben im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) gezeigt.

Gleich lange Spiesse

Eine Belastung von 4 Prozent sei im Vergleich mit dem Ausland verhältnismässig, sagte Kulturminister Alain Berset im Rat. Die Regierung will mit der Änderung des Filmgesetzes den Schweizer Film stärken und gleich lange Spiesse für alle schaffen.

Nicht ausgenommen von der Investitionspflicht hat der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat die sprachregionalen TV-Anbieter. Diese sind laut Kommissionssprecher Matthias Michel (FDP/ZG) vor Mehrbelastungen bereits genug geschützt durch differenzierte Regelungen.

Mit der vom Ständerat am Montag beschlossenen Lösung würden rund 18 Millionen Franken jährlich in die Förderung des unabhängigen Schweizer Filmschaffens fliessen, 14 Millionen mehr als bisher. In der Variante des Bundesrates wären es insgesamt sogar 29 Millionen Franken. Die Differenz von 11 Millionen lässt sich dadurch erklären, dass der Ständerat weitergehende Ausnahmen von der Investitionspflicht befürwortet.

Auswertung nach vier Jahren

Dem Ständerat ging es bei seinen Beschlüssen darum, die Investitionen möglichst im Markt zu behalten. Es soll möglichst keinen Umweg mehr über den Staat geben, wie Kommissionssprecher Michel betonte. Nach vier Jahren soll evaluiert werden, wie sich die neuen Regelungen bewährt haben.

Mit der Revision des Filmgesetzes sollen Investitionen der Unternehmen in das unabhängige Filmschaffen gefördert und damit die Filmförderung in der Schweiz auf eine zusätzliche Säule gestellt werden. Für kleine Unternehmen sieht das Gesetz verbindliche Untergrenzen vor, die sie von der Investitionspflicht befreien.

Die Vorlage des Bundesrats sieht weiter die Einführung einer Quote für europäische Filme vor. Wie in der EU sollen 30 Prozent des Filmkatalogs von Videoplattformen europäischen Filmen vorbehalten sein.

Die Kulturbotschaft umfasst insgesamt fünf Gesetzesänderungen und acht Finanzierungsbeschlüsse. In den Jahren 2021 bis 2024 sollen insgesamt 934,5 Millionen Franken in die Kultur investieren werden. Davon sollen knapp 210 Millionen in den Film fliessen.