Strafverfolgung Parlament erlaubt Ermittlern gründlichere Auswertung von DNA-Spuren

SDA/uri

22.9.2021 - 09:40

Wie weit sollen Ermittlungsbehörden gehen dürfen? Der Ständerat hat der Phänotypisierung als erlaubter Ermittlungsmethode grundsätzlich zugestimmt. (Symbolbild)
Wie weit sollen Ermittlungsbehörden gehen dürfen? Der Ständerat hat der Phänotypisierung als erlaubter Ermittlungsmethode grundsätzlich zugestimmt. (Symbolbild)
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Das Parlament will Forensikern mehr Möglichkeiten bei Ermittlungen in Kriminalfällen geben. Grundsätzlich stimmt es der Phänotypisierung zu, wonach aus DNA-Funden bestimmte Rückschlüsse über einen Täter gezogen werden können. 

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Ermittler sollen in Kriminalfällen künftig die an einem Tatort gefundene DNA eines mutmasslichen Täters besser nutzen können. Das Parlament will die Phänotypisierung erlauben, mit welcher aus DNA etwa die Haar- und Augenfarbe oder das Alter bestimmt werden kann.

Wie bereits der Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat der Phänotypisierung als erlaubte Ermittlungsmethode im Grundsatz zugestimmt. Aus Sicht der vorberatenden Kommission stellt diese aber einen weitgehenden Eingriff in die Grundrechte dar, wie Kommissionssprecher Beat Rieder sagte.


Der Anwendungsbereich sei daher «klar zu hinterfragen», sagte Mathias Zopfi (Grüne/GL) von der Kommission ergänzend. Ohne Katalog sei das Gesetz politisch und praktisch untauglich. Die vorberatende Kommission schlägt dem Rat daher vor, das Gesetz restriktiver auszugestalten.

Aus Sicht von Daniel Jositsch (SP/ZH) geht es bei der Phänotypisierung jedoch um «etwas Harmloses», denn diese daraus gewonnenen Angaben könne auch ein Zeuge geben. «Harmlos» verglichen mit der Tat, bei welcher ein solches Mittel angewandt werde, sagte Jositsch.

Gegen «Racial Profiling»

Die Verwendung des DNA-Profils könne aus der Ermittlungsarbeit nicht mehr weggedacht werden, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Deren Einführung sei ein Quantensprung gewesen. Nun gelte es, im Gesetz mit der Phänotypisierung die Weiterentwicklungen in der Gen-Analyse aufzunehmen. Diese sei aber keine Wunderwaffe. Es könnten damit aber auch Personen ausgeschlossen werden, die fälschlicherweise verdächtigt werden, sagte Keller Sutter. Gerade dem «Racial Profiling» könne mit dieser Methode entgegengewirkt werden.

Forensiker an einem Tatort. (Symbolbild)
Forensiker an einem Tatort. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Wenn ein Täter an einem Tatort ein Haar oder einen Hautpartikel verliert, hinterlässt er damit eine DNA-Spur. In der forensischen Ermittlungsarbeit können solche Spuren und damit verbundene Gentests wichtige Ermittlungshinweise liefern, weil sich mit ihnen ein Täterprofil erstellen lässt. Neu sollen die äusseren Merkmale ausgelesen werden dürfen. Bislang durfte nur das Geschlecht bestimmt werden.