Konzernsteuern Ständerat gegen höheren Bundesanteil an OECD-Mindeststeuer

misc, sda

5.12.2022 - 16:21

Bundesrat Ueli Maurer hat während seiner letzten Session nochmals ein grosses Geschäft zu vertreten. (Archivbild)
Bundesrat Ueli Maurer hat während seiner letzten Session nochmals ein grosses Geschäft zu vertreten. (Archivbild)
Keystone

Die Räte sind weiterhin uneins bei der Verteilung der erwarteten Mehreinnahmen aus der OECD-Mindeststeuer für international tätige Konzerne. Der Ständerat beharrt auf einem Bundesanteil von einem Viertel. Der Nationalrat möchte das Doppelte.

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Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid am Montag mit 31 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung. Sie hatte sich bereits im September ein erstes Mal dafür ausgesprochen, 75 Prozent der Erträge den Standortkantonen der betroffenen Unternehmen zukommen zu lassen und nur 25 Prozent dem Bund.

Die Befürworterinnen und Befürworter dieser Lösung argumentierten insbesondere, die neue Mindeststeuer bringe der Schweiz Nachteile im internationalen Standortwettbewerb. Die Kantone bräuchten Mittel zur Erhöhung der Standortattraktivität. Zudem handle es sich um einen breit abgestützten Kompromiss zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Davon profitierten über den Finanzausgleich indirekt alle Kantone. Diese Haltung vertrat auch der Bundesrat.

Namentlich die Ratslinke warnte dagegen vor einem Volksnein zum neuen Verfassungsartikel, sollten vor allem Kantone wie Zug oder Basel-Stadt Geld erhalten. Die Schere zwischen Hoch- und Tiefsteuerkantonen dürfe nicht weiter aufgehen. Dazu brauche es – wie vom Nationalrat beschlossen – einen Bundesanteil von 50 Prozent.

Die Frage habe ein Gewicht erhalten, die ihr eigentlich nicht zukomme, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Gemessen an den Finanzströmen zwischen Bund und Kantonen gehe es nicht um sehr viel Geld.

Es sei nichts gewonnen, wenn man die reichen Kantone etwas ärmer mache, so Maurer: «Wir brauchen starke Kantone.» Die Standortkantone profitierten durch die Steuerreform insgesamt nicht. Vielmehr drohe ihnen die Abwanderung von Unternehmen.

Im Zentrum der OECD/G20-Steuerreform steht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für alle Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro im Jahr. Betroffen von der Reform sind laut dem Bundesrat in der Schweiz rund 2000 Unternehmen. Nicht unter die neue Regelung fallen 600'000 rein national tätige KMU.

Der Bundesrat will die neuen Regeln mit einer Ergänzungssteuer umsetzen. Über die dafür nötige Verfassungsänderung werden Volk und Stände voraussichtlich im Frühsommer 2023 abstimmen.