AltersvorsorgeStänderat strebt grosszügigere BVG-Reform an als der Nationalrat
bo, sda
15.6.2022 - 04:31
Rentenniveau sichern, Finanzierung stärken und Teilzeitbeschäftigte besserstellen: Diese drei Ziele verfolgt die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG). Als zweite Parlamentskammer berät (heute) Mittwoch der Ständerat das Paket.
bo, sda
15.06.2022, 04:31
SDA
Dabei strebt er eine grosszügigere Reform an als der Nationalrat im vergangenen Dezember. So hat es zumindest die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) vorgespurt und das Gesamtpaket ohne Gegenstimme und mit nur 3 Enthaltungen zur Annahme empfohlen.
Chancen an der Urne erhöhen
Damit sollen die Chancen der Reform an der Urne erhöht werden. Nicht nur Links-Grün war nach der Diskussion in der grossen Kammer überzeugt, dass deren Beschlüsse an der Urne nicht mehrheitsfähig seien.
Geringverdiener sollen laut Vorschlag der SGK-S grundsätzlich eine höhere Pensionskassenrente erhalten. Allerdings will sie die Eintrittsschwelle weniger tief ansetzen als der Nationalrat. Grosszügiger will sie dagegen mit der Übergangsgeneration verfahren.
Zur Kompensation der unbestrittenen Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent will die Kommission die ersten zwanzig Jahrgänge der Übergangsgeneration lebenslang mit einem Zuschlag ausstatten. Dies hatten die Grünliberalen im Nationalrat noch erfolglos beantragt. Der Nationalrat möchte den Zuschlag nur an 15 Jahrgänge auszahlen.
Für 88 Prozent der Übergangsgeneration
Mit der Lösung der Ständeratskommission würden schätzungsweise siebzig Prozent der Versicherten in der Übergangsgeneration den vollen Zuschlag erhalten und 18 Prozent einen reduzierten Zuschlag. Im Modell des Bundesrates respektive der Sozialpartner wären es alle Versicherten, in jenem des Nationalrates 35 bis 40 Prozent der ersten 15 betroffenen Jahrgänge.
Für die Kommission ist die Lösung des Nationalrates zu wenig grosszügig, um vor dem Volk eine Chance zu haben. Mit ihren Vorschlägen weicht sie sowohl vom ursprünglichen Kompromiss der Sozialpartner, den der Bundesrat übernommen hatte, als auch vom Beschluss des Nationalrates deutlich ab.
Wie der Nationalrat will zwar auch die SGK-S Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte besserstellen. Sie wählt aber einen anderen Weg und beantragt, die Eintrittsschwelle von heute 21'510 auf 17'208 Franken zu senken. Damit würden 140'000 wenig Verdienende neu in einer Pensionskasse versichert. Der Nationalrat möchte die Eintrittsschwelle auf 12'548 Franken senken und so 320'000 Kleinverdiener neu versichern.
Die Versicherten mit tiefen Einkommen sollen aber wesentlich mehr Alterskapital ansparen können. Nach dem Willen der SGK-S sollen 85 Prozent des AHV-Lohns versichert werden.
Erst ab 25 Jahren fürs Alter sparen
Festhalten will die Kommission wie der Bundesrat am Sparalter von 25 Jahren. Der Nationalrat möchte die Möglichkeit des Alterssparens in der zweiten Säule auf zwanzig Jahre senken. Weiter will die Kommission den derzeit geltenden minimalen koordinierten Jahreslohn von 3585 Franken belassen. Bundesrat und Nationalrat wollen ihn aufheben.
Zudem sollen kleine Freizügigkeitsguthaben nicht vergessen gehen. Die SGK-S beantragt deshalb ohne Gegenstimme, dass Altersguthaben bis 2000 Franken bar bezogen werden können, wenn jemand nicht innerhalb von drei Monaten nach Austritt aus einer Pensionskasse in eine neue eintritt.
Einstimmig lehnte die Kommission schliesslich den Beschluss des Nationalrates ab, wonach auch jüngere Versicherte den bisherigen Verdienst weiterversichern können sollen, wenn ihr Einkommen sinkt. Dies sei unnötig.
Die Gewerkschaften haben bereits mit dem Referendum gedroht, sollte der zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelte Kompromiss im Parlament scheitern. Jenes gegen die AHV-Reform ist bereits zustande gekommen.
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