Justiz Ständeratskommission will Marco Chiesa vor Ermittlungen schützen

su, sda

8.10.2024 - 16:02

Die zuständige Kommission des Ständerates will die Immunität des Tessiner SVP-Ständerats Marco Chiesa wegen Ermittlungen zu einer SVP-Wahlkampagne nicht aufheben. (Archivbild)
Die zuständige Kommission des Ständerates will die Immunität des Tessiner SVP-Ständerats Marco Chiesa wegen Ermittlungen zu einer SVP-Wahlkampagne nicht aufheben. (Archivbild)
Keystone

Freie Meinungsäusserung ist im Wahlkampf von Bedeutung. Die zuständige Kommission des Ständerates hebt deshalb die Immunität von SVP-Ständerat Marco Chiesa im Zusammenhang mit Untersuchungen wegen einer SVP-Wahlkampagne nicht auf.

Keystone-SDA, su, sda

Die Berner Justiz untersucht, ob die SVP-Kampagne mit dem Slogan «Neue Normalität?» von 2023 gegen die Antidiskriminierungsnorm verstossen hat. Die Kampagne prangerte mit dem Slogan «Neue Normalität» kriminelle Handlungen von Asylsuchenden an. In mehreren Kantonen, darunter Bern, gingen deshalb Strafanzeigen ein.

Die Berner Generalstaatsanwaltschaft ersuchte deshalb, die Aufhebung der Immunität von Chiesa – er war während der Kampagne SVP-Präsident – und auch des damaligen SVP-Nationalrates und SVP-Generalsekretärs Peter Keller zu prüfen. Im Herbst 2023 wurde Chiesa als Ständerat wiedergewählt; das Parteipräsidium gab er inzwischen ab.

Die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) hob Chiesas Immunität mit 8 zu 2 Stimmen nicht auf, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Zwischen Chiesas Mandat, dessen leitender Position in der SVP und besonders der Organisation des eidgenössischen Wahlkampfes gebe es einen inhaltlichen Zusammenhang, befand sie.

Die freie Meinungsäusserung und -bildung sei im Rahmen des demokratischen Wahlkampfes von herausragender Bedeutung. Dazu gehörten auch potenziell polarisierende Aussagen. Das Interesse an der Funktionsfähigkeit des Parlaments sei höher zu gewichten als die Interessen an einer Strafverfolgung.

Als nächstes ist die Immunitätskommission des Nationalrates am Zug. Kommt sie zum gleichen Schluss wie die Ständeratskommission, ist der Fall erledigt. Ist sie anderer Meinung, kommt das Dossier zurück in die Ständeratskommission.