Krankenversicherung Ständerat für Regeln für Verkaufsanrufe

SDA

12.12.2018 - 12:25

Der Ständerat will für Verkaufsanrufe von Krankenkassen verbindliche Regeln erlassen. (Symbolbild)
Der Ständerat will für Verkaufsanrufe von Krankenkassen verbindliche Regeln erlassen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Der Ständerat will Verkaufsanrufen von Krankenkassenberatern sowie überzogenen Provisionen für Vermittler von Grundversicherungen einen Riegel schieben. Er nahm am Mittwoch eine Motion seiner Gesundheitskommission (SGK) stillschweigend und oppositionslos an.

Gemäss dem Vorstoss soll der Bundesrat eine entsprechende Vereinbarung unter Krankenversicherern für allgemeinverbindlich erklären können. Versicherer, die sich nicht an die Vorgaben halten, sollen sanktioniert werden können.

Mit einer allgemeinverbindlichen Branchenlösung sollen die telefonische Kaltakquise - Anrufe ohne Absprache oder ohne dass eine Geschäftsbeziehung besteht - verboten werden können. Eine Ausbildung und ein Beratungsprotokoll sollen für obligatorisch erklärt werden können. Das Protokoll müssten Kunden und Berater unterschreiben.

Auch in der Zusatzversicherung will der Ständerat Qualitätsstandards durchsetzen können. Auf eine verbindliche Regelung der Provisionen in der Zusatzversicherung hatte die SGK nach Gesprächen mit der Finanzmarktaufsicht und der Wettbewerbskommission wegen wettbewerbsrechtlicher Bedenken allerdings verzichtet, wie Sprecherin Pascale Bruderer Wyss (SP/AG) im Rat erläuterte.

Selbstregulierung nicht unterbinden

Die gutgeheissene Motion setzt weiterhin auf die Selbstverantwortung der Branche. "Die Selbstregulierung möchten wir nicht unterbinden oder schwächen, sondern untermauern, indem Verbindlichkeiten hergestellt und Sanktionen vorgesehen werden", sagte Bruderer Wyss namens der SGK.

Die Kommission habe das Hauptanliegen einer ähnlich lautenden Motion von Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) aufgenommen, so Bruderer Wyss. Während Birrer-Heimo aber dem Bundesrat die Kompetenz über die Aufsicht über die Entschädigung der Vermittlertätigkeit habe erteilen wollen, habe die Kommission den Weg über die verbindlichen Branchenlösungen gewählt.

Birrer-Heimo hatte ihren Vorstoss damit begründet, dass die Selbstregulierung der Branche nicht funktioniere. Der Bundesrat hatte dieser Einschätzung zugestimmt, auch der Nationalrat hatte die Motion angenommen. Der Ständerat lehnte sie nun stillschweigend ab, zugunsten der Motion der SGK. Diese geht nun an den Nationalrat.

Nicht alle Kassen respektieren Regeln

Der Bundesrat hatte das Problem bereits 2012 mit dem neuen Krankenkassen-Aufsichtsgesetz regeln wollen. Das Parlament lehnte das aber mit Verweis auf die Selbstregulierung der Branche ab. Auch mit der Motion der SGK erklärte sich Gesundheitsminister Alain Berset einverstanden. Nicht alle Kassen respektierten heute die Regeln der Branche, sagte er im Rat. Das gesetzte Ziel sei damit nicht erreicht worden.

Einer Standesinitiative aus St. Gallen, die Vermittlerprovisionen in der Grundversicherung verbieten will, gab der Ständerat keine Folge. St. Gallen argumentiert, dass Makler zu Kassenwechseln veranlassten und dafür jährlich Hunderte Millionen Franken Provisionen erhalten würden, auf Kosten der Versicherten. Die Standesinitiative geht nun in den Nationalrat.

Vermittlerprovisionen von Krankenkassen haben in der Vergangenheit immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. 2017 berichtete die Sendung "Kassensturz" von Schweizer Fernsehen SRF, dass eine Kasse anstelle der von der Branche vereinbarten 50 Franken Provisionen von 250 Franken für den Abschluss einer Grundversicherungs-Police bezahlt hatte - zusammen mit einer Zusatzversicherung sogar 1500 Franken.

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