Verkehr Ständerat senkt Altersgrenze für E-Bikes

SDA

11.3.2020 - 12:37

Kinder sollen ab 12 Jahren mit bis zu 25 km/h schnellen E-Bikes fahren dürfen. Der Ständerat will die Altersgrenze senken. (Themenbild)
Kinder sollen ab 12 Jahren mit bis zu 25 km/h schnellen E-Bikes fahren dürfen. Der Ständerat will die Altersgrenze senken. (Themenbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Jugendliche sollen in der Schweiz ab 12 Jahren E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer fahren dürfen. Das will der Ständerat. Er unterstützte mit 40 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung eine Motion und folgte der einstimmigen Verkehrskommission (KVF).

Mit dem Ja sei die Schweiz immer noch restriktiver als die meisten Nachbarländer, sagte Kommissions-Vizepräsident Hans Wicki (FDP/NW). Er argumentierte auch mit dem Sommertourismus: Für Feriengäste sei es unverständlich, warum Kinder und Jugendliche mit E-Bikes nicht frei fahren dürften.

Motionär Martin Schmid (CVP/GR) verwies auf die zunehmende Verbreitung von E-Bikes. «Diese Produkte sind gerade in Städten eine Alternative zum Auto.» Er glaube nicht, dass Jugendliche mit E-Bikes mehr Unfälle verursachen würden als Erwachsene. Jugendliche sollten die Möglichkeit haben, mit E-Bikes auch zur Schule fahren zu können.

Heute dürfen Jugendliche erst ab 14 Jahren E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer fahren – und nur, wenn sie einen Mofa-Ausweis haben. Ohne solchen Ausweis ist das Fahren mit dieser E-Bike-Kategorie erst ab 16 Jahren gestattet.

Der Bundesrat beantragte ein Nein zur Motion. «Dass Unfälle mit E-Bikes zunehmen, ist eine Realität», sagte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga. Auch mit langsamen E-Bikes werde schneller gefahren als mit Velos. Sie seien schwerer als Velos und hätten einen anderen Bremsweg und ein anderes Kurvenverhalten.

Im Unterschied zu E-Bikes in der EU hätten schweizerische Modelle einen Selbstfahrmodus und seien ohne Treten schon 20 km/h schnell. Nehme das Parlament die Motion an, weil er dasselbe wolle wie in der EU, müsse eine reduzierte Motorleistung und der Verzicht auf diesen Selbstfahrmodus geprüft werden.

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