FrauenStänderatskommission befürwortet Pflicht zur Lohnanalyse
SDA
19.1.2018 - 15:59
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK) befürwortet im Grundsatz gesetzliche Massnahmen zur Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern. Sie ist auf eine Vorlage des Bundesrates eingetreten.
Den Beschluss fasste die Kommission allerdings mit knapper Mehrheit: Sie sprach sich mit 7 zu 6 Stimmen dafür aus, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Über die Details wird die WBK an ihrer nächsten Sitzung beraten.
Der Bundesrat will Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden verpflichten, Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern transparent zu machen. Die Unternehmen sollen alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchführen und von einer unabhängigen Stelle prüfen lassen. Anschliessend müssten sie die Angestellten über das Ergebnis informieren.
Sanktionen sind nicht vorgesehen: Der Bundesrat setzt darauf, dass Unternehmen die Löhne anpassen, wenn die Ungleichheit sichtbar wird. Nach Kritik in der Vernehmlassung verzichtete er auch auf die Einführung einer öffentlich zugänglichen "Schwarzen Liste" mit säumigen Arbeitgebern.
Pragmatische Lösung
Die Mehrheit der Ständeratskommission hält die gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Lohnanalysen für sinnvoll. Sie argumentiert, freiwillige Massnahmen seien in den letzten Jahren gescheitert. Der Gesetzesentwurf stelle eine pragmatische und wenig bürokratische Lösung dar, um die Lohndiskriminierung zwischen den Geschlechtern wirksam zu bekämpfen.
Die Minderheit will dem Rat beantragen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie weist darauf hin, dass die freiwilligen Massnahmen erwiesenermassen wirkten, wenn auch langsam. Eine gesetzliche Pflicht lehnen die Gegner aus grundsätzlichen arbeitsmarktpolitischen Überlegungen ab.
678 Franken pro Monat
Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte bei der Präsentation der Pläne fest, Lohngleichheit sei nicht "nice to have", sondern seit 35 Jahren in der Verfassung verankert. Die Schweiz sei jedoch weit davon entfernt, dass Frauen und Männer für gleiche Arbeit gleich viel verdienten. Nach wie vor betrage der nicht erklärbare Lohnunterschied 8,7 Prozent, was 678 Franken pro Monat entspreche. Pro Jahr sind das über 8000 Franken.
Zwar könnten Frauen gegen Lohndiskriminierung klagen, doch sei das kostspielig. Auch der freiwillige Weg mit dem Lohngleichheitsdialog habe nicht zum Ziel geführt. Der Bundesrat sei deshalb der Auffassung, dass es gesetzliche Massnahmen brauche. Sommaruga sprach von von einer schlanken Regelung, die viel bewirken könne.
Unternehmen mehrheitlich dafür
Laut einer Studie im Auftrag des Bundes befürworten zwei Drittel der Unternehmen staatliche Massnahmen. Zudem zeigte die Untersuchung, dass die Lohnanalyse wirkt: Von jenen Unternehmen, die bereits eine solche durchgeführt haben, nahm die Hälfte Korrekturen vor. In erster Linie wurden die Löhne von Frauen angepasst.
Kritiker stellen das Ausmass der Lohndiskriminierung in Frage. Sie monieren, dass diese verschwinden würde, wenn beim Lohnvergleich weitere Faktoren berücksichtigt würden. Dazu hatte der Bundesrat ebenfalls eine Studie erstellen lassen. Diese kam zum Schluss, dass sich Lohnungleichheit nicht weg erklären lässt.
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