Schutzstatus S Kommission will Bewilligungspflicht für Arbeit abschaffen

om, sda

18.8.2023 - 17:34

Die Zahl der Schutzstatus-S-Anträge von Menschen aus der Ukraine steigt auf über 80'000. (Symbolbild)
Die Zahl der Schutzstatus-S-Anträge von Menschen aus der Ukraine steigt auf über 80'000. (Symbolbild)
KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Personen mit Schutzstatus S soll die Aufnahme einer Arbeit erleichtert werden. Dies will die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) erreichen. Statt der Bewilligungsfrist soll eine Meldefrist gelten.

Keystone-SDA, om, sda

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  • Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) setzt sich für eine leichtere Arbeitsaufnahme von Personenn mit Schutzstatus S ein.
  • Die geltende Bewilligungspflicht soll abgeschafft und stattdessen eine Meldepflicht eingeführt werden.
  • Die Hoffnung: eine bessere Arbeitsmarktintegration.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) möchte Personen mit Schutzstatus S die Aufnahme einer Arbeit erleichtern. Dazu will sie die geltende Bewilligungspflicht abschaffen und durch eine Meldepflicht ersetzen. Sie erhofft sich dabei eine bessere Arbeitsmarktintegration Geflüchteter.

Ihr Anliegen formulierte sie in einer Kommissionsmotion, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die SPK-N liess sich von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider und von der Evaluationsgruppe für den Schutzstatus S über deren Schlussbericht informieren. Die Gruppe soll ihre Arbeit fortsetzen.

Ihre Aufgabe ist das Aufzeigen von Optionen und Gesetzesänderungen. Die Kommission vertrat die Ansicht, dass die punktuelle Verbesserung, die ihrer Motion zugrunde liegt, bereits an die Hand genommen werden könne. Im Interesse der Arbeitsmarktintegration informierte die Evaluationsgruppe die Kommission zudem über eine geplante Bildungsoffensive.

«Kein Asylchaos»

Die SPK-N nutzte die Anwesenheit der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) auch zu einer Aussprache über die Lage im Asylbereich. Demnach sei die internationale Dynamik komplex, und die Schweiz sei nicht schlechter dran als andere Länder. Das System funktioniere und es herrsche kein Chaos.

Die Frage der Unterbringung sei dringlich, hielt die Kommission fest. Sie erwarte darum vom Bund, dass er die Kantone dazu bringt, ihre Verantwortung wahrzunehmen, indem sie Standorte und Plätze zur Verfügung stellen.

Im Tessin ist gemäss der SPK-N-Mitteilung die Lage besonders angespannt, weil sich viele Personen in den Bundeszentren aufhalten und eine kleine Minderheit von ihnen die öffentliche Ordnung stört. Die Kommission verlangt vom EJPD, die Situation zusammen mit den Behörden vor Ort zu beobachten und alle Rechtsgrundlagen zum Schutz von Sicherheit und öffentlicher Ordnung zu nutzen.

Einer zu hohen Konzentration von Personen soll demnach eine bessere Verteilung auf die Zentralschweizer Kantone vorbeugen. Mit Italien soll das Rückübernahmesystem gepflegt werden.