Sterbehilfe Sterbehilfe in Walliser Pflegeheimen möglich

SDA

9.5.2019 - 19:42

Der Walliser Grosse Rat regelt die assistierte Sterbehilfe in Pflegeheimen. Die Debatte war lebhaft und kontrovers. (Themenbild)
Der Walliser Grosse Rat regelt die assistierte Sterbehilfe in Pflegeheimen. Die Debatte war lebhaft und kontrovers. (Themenbild)
Source: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Patienten und Patientinnen in Walliser Pflegeheimen sollen künftig assistierte Sterbehilfe in Anspruch nehmen können. Das hat das Kantonsparlament entschieden, der Grosse Rat. Die Debatte war lang und kontrovers.

Über vier Stunden dauerte am Donnerstag die erste Lesung der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes. Im Zentrum stand die Frage, ob assistierter Suizid künftig in allen Pflegeheimen im Kanton möglich sein soll. Nach der ersten Lesung wurde die Vorlage mit 69 zu 20 Stimmen bei 32 Enthaltungen gutgeheissen.

Es gehe um Gleichbehandlung und individuelle Freiheit, sagte der Sprecher der befürwortenden Gesundheitskommission im Rat. Heute ist Beihilfe zum Suizid nicht in allen Institutionen im Kanton Wallis möglich. Die Leitungen der Heime und die Stiftungsräte sind frei, die Sterbehelfer in ihren Räumen zuzulassen oder nicht.

Enge Vorgaben

Der Kanton ist in dieser Frage gespalten, politisch und auch regional. Die SVP und das deutschsprachige Oberwallis sowie die Kantonsregierung wollten bei der heutigen Regelung bleiben. Dagegen wollte das französischsprachige Unterwallis der Gesundheitskommission des Parlaments folgen.

Das Walliser Gesetz macht enge Vorgaben. Wer assistierten Suizid im Pflegeheim in Anspruch nehmen will, muss an einer schweren und unheilbaren Krankheit respektive Unfall-Folgeschäden leiden und darf nicht in der Lage sein, nach Hause zurückzukehren. Der Entscheid für die Sterbehilfe muss vom Patienten klar ausgedrückt werden.

Die Ratsmehrheit habe den Kanton davor bewahrt, wider besseres Wissen seine eigene Verfassung, die Bundesverfassung und auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zu verletzten, schrieb Dignitas in einer Medienmitteilung.

Inkraftsetzung 2020 geplant

Der Grosse Rat wird zu dem Gesetz eine zweite Lesung durchführen. Vorgesehen ist, dass es 2020 in Kraft tritt.

Der Bischof von Sitten hatte sich schon im Februar gegen Sterbehilfe in den Walliser Spitälern und Pflegeheimen ausgesprochen. Patienten könnten am Ende ihres Lebens aufgrund ihrer Situation den Wunsch haben, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, sagte Bischof Jean-Marie Lovey damals.

Doch die katholische Kirche unterstütze einen solchen Akt nicht. Für den Bischof von Sitten ist es wichtig, dass die bereits existierenden Strukturen für Sterbenskranke besser bekannt werden, insbesondere die Palliativpflege.

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